• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Endlich eine Alternative? Die neue M&A-Spezialkammer in NRW

25.04.2022

Rechtsboard

Endlich eine Alternative? Die neue M&A-Spezialkammer in NRW

In jedem Unternehmenskaufvertrag müssen die Parteien festlegen, ob sie spätere Streitigkeiten vor einem Schiedsgericht oder einem staatlichen Gericht austragen. Bei größeren Unternehmenskäufen fällt die Wahl regelmäßig zugunsten der Schiedsgerichtsbarkeit aus. Die Parteien versprechen sich davon eine kürzere Verfahrensdauer sowie eine höhere Sachkenntnis der Schiedsrichter und möchten oft in englischer Sprache verhandeln. Nicht zuletzt spielt die Vertraulichkeit eines Schiedsverfahrens eine wichtige Rolle – viele Unternehmen befürchten die Verbreitung von Interna in der Öffentlichkeit.

Nachhaltigkeitsbericht: Die Herausforderung erfolgreich meistern

RA Dr. Franz-Josef Schöne
ist Partner bei Hogan Lovells

RA Dr. Kim Lars Mehrbrey
ist Partner bei Hogan Lovells

Institutionelle Vorteile staatlicher Gerichte

Demgegenüber bietet auch die staatliche Gerichtsbarkeit Vorteile. So kommt es bei Verfahren im einstweiligen Rechtschutz zu keinem Nebeneinander von staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten (vgl. § 1033 ZPO). Die Vollstreckung eines Urteils ist bei nationalen Sachverhalten einfacher, da kein gesondertes Verfahren durchgeführt wird (§ 1060 ZPO). Auch erfordert die Beweisaufnahme vor Schiedsgerichten häufig die Einbeziehung staatlicher Gerichte (§ 1050 ZPO). Ein wichtiger Pluspunkt staatlicher Gerichtsverfahren ist die Möglichkeit der Streitverkündung (§§ 72 ff. ZPO) gegenüber Dritten. Demgegenüber ist in der Schiedsgerichtsbarkeit stets zu fragen, ob die Schiedsvereinbarung auch den Dritten bindet. Ferner können die Parteien Urteile staatlicher Gerichte durch Rechtsmittel überprüfen lassen. Und schließlich garantiert die staatliche Gerichtsbarkeit vollständige Neutralität.

Neue Kammer für Streitigkeiten aus Unternehmenstransaktionen am LG Düsseldorf

An dieser Stelle kommt in NRW die neue M&A-Spezialgerichtsbarkeit ins Spiel: Nach einer Verordnung vom 22.11.2021 ist für M&A-Streitigkeiten, deren Streitwert mehr als EUR 500.000 beträgt und die ab dem 01.01.2022 in NRW anhängig gemacht werden, ausschließlich das LG Düsseldorf zuständig. Solche Streitigkeiten sollen dort vor einer neu eingerichteten Spezialkammer (als allgemeine Zivilkammer sowie als Kammer für Handelssachen) durch eine besondere Verfahrensstrukturierung mit einem „Case Management“ zügig durchgeführt werden. Auf Wunsch kann auch auf Englisch und per Videoübertragung verhandelt werden. Dies soll die Vorteile beider Systeme verbinden. Die Entwicklung in NRW steht dabei in einer Reihe mit weiteren ähnlichen Bestrebungen. Insbesondere wurde beim LG Stuttgart ein „Commercial Court“ eingerichtet, der ebenfalls – neben anderen wirtschaftsrechtlichen Streitverfahren – auf Streitigkeiten beim Kauf von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen spezialisiert ist.

Fazit: Ernsthafte Alternative

Auf dem Papier bietet das Angebot vor dem LG Düsseldorf eine echte Alternative zur Schiedsgerichtsbarkeit. Viel wird nun davon abhängen, ob die Justiz das Versprechen halten kann, die häufig internationalen M&A-Streitigkeiten zügig, effizient, kompetent, mit modernen Mitteln und wenn erforderlich englischsprachig durchzuführen. Gelingt es der M&A-Spezialkammer in NRW, die Beobachtung, dass sich staatliche Gerichte mit Umfang und Komplexität solcher Streitigkeiten häufig schwer tun, zu widerlegen, dürfte sich schon bald eine ernsthafte Konkurrenz für die Schiedsgerichtsbarkeit herausbilden. Dies wäre sehr zu begrüßen, zumal aufgrund der Transparenz gerichtlicher Entscheidungen für die Öffentlichkeit viele diffizile rechtliche Zweifelsfragen bei Unternehmenstransaktionen beseitigt würden. Auch aus diesem Grund kann man der neuen M&A-Spezialkammer beim LG Düsseldorf nur die Daumen drücken. 


, , ,

Weitere Meldungen


Steuerboard

Oskar Meyn / Nina Ilka


09.09.2026

Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Mit der EU-Geldwäsche-Verordnung gelten ab dem 10.07.2027 umfassend erweiterte Meldepflichten zum Transparenzregister.

weiterlesen
Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Rechtsboard

Achim Braner / Lotte Blumhoff


09.09.2026

Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Das BAG führt seine Rspr. zu den Fehlerfolgen in Massenentlassungsverfahren weiter fort: In einer neuesten Entscheidung schärfen die Erfurter Richter die Grenzen der Unwirksamkeitsfolge für Kündigungen, indem sie auf die konkrete Relevanz des Fehlers für die Aufgaben der Agentur für Arbeit abstellen.

weiterlesen
Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


09.09.2026

PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck

Marktgerechte Vergütung und mehr Transparenz werden für öffentliche Unternehmen zunehmend zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.

weiterlesen
PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht