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01.09.2026

Meldung, Wirtschaftsrecht

EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Klimaneutralität darf nicht bloß ein Werbeversprechen sein. Die EU-Richtlinie EmpCo soll zukünftig verhindern, dass Unternehmen sich mit vagen oder nicht ausreichend begründeten Umweltversprechen ein grüneres Image geben, als es ihre tatsächlichen Maßnahmen rechtfertigen.

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Der Lebensmittelkonzern Dr. Oetker darf künftig nicht mehr pauschal damit werben, bis 2050 vollständige Klimaneutralität zu erreichen, solange nicht nachvollziehbar belegt wird, mit welchen Maßnahmen dieses Ziel erreicht werden soll. Das Unternehmen hat gegenüber der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

DUH kritisiert fehlenden Reduktionsplan

Die DUH hatte Dr. Oetker vorgeworfen, Verbraucher mit einem nicht ausreichend belegten Zukunftsversprechen zu täuschen. Nach Angaben der Organisation fehlten ein nachvollziehbarer Reduktionsplan, überprüfbare Zwischenziele und konkrete Maßnahmen.

Im Fokus stehen dabei auch Methanemissionen aus der Tierhaltung. Ein erheblicher Teil des Dr.-Oetker-Sortiments enthält Milchprodukte und ist damit mit Emissionen aus der Milchproduktion verbunden. Die DUH fordert das Unternehmen deshalb auf, Treibhausgase entlang der gesamten Lieferkette nachweisbar zu reduzieren.

Methan trägt nach Angaben der DUH rund ein Drittel zur globalen Erwärmung bei und wirkt über einen Zeitraum von 20 Jahren mehr als 80-mal stärker auf das Klima als CO2. Laut Umweltbundesamt stammen mehr als drei Viertel der deutschen Methanemissionen unter Einbeziehung energiebedingter Emissionen aus der Landwirtschaft. Rund drei Viertel der landwirtschaftlichen Methanemissionen entfielen 2024 auf die Verdauung von Rindern, insbesondere Milchkühen.

Strengere EU-Regeln EmpCo ab September

Zusätzlichen Druck bringen neue europäische Verbraucherschutzregeln. Am 27.09.2026 treten Vorgaben der EU-Richtlinie EmpCo in Kraft, die Werbung mit zukünftigen Umweltleistungen stärker regulieren. Unternehmen müssen solche Versprechen künftig mit detaillierten, realistischen und öffentlich einsehbaren Umsetzungsplänen belegen. Vorgesehen sind messbare und zeitgebundene Ziele sowie regelmäßige externe Kontrollen.


Dt. Bundestag vom 27.08.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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