Unternehmen, die mit Derivaten handeln, müssen die EMIR-Verpflichtungen beachten. Der Hauptfachausschuss des IDW hat nun den Entwurf des IDW Prüfungsstandards: „Prüfung von Systemen nach § 20 WpHG bei nichtfinanziellen Gegenparteien (IDW EPS 920)“ verabschiedet.
Gemäß § 20 Abs. 1 WpHG haben bestimmte nichtfinanzielle Gegenparteien, beispielsweise Industrieunternehmen, innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres ihre Systeme nach § 20 WpHG von einem Wirtschaftsprüfer prüfen und bescheinigen zu lassen. Es geht darum, ob diese Gegenparteien über geeignete Systeme verfügen, die die Einhaltung bestimmter Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister durch nichtfinanzielle Gegenparteien (EMIR) sowie des WpHG sicherstellen.
Bei Derivate-Handel sind EMIR-Verpflichtungen zu beachten
Die Prüfung nach dem WpHG bezieht sich auf: Clearingpflicht, Meldepflichten gegenüber Transaktionsregistern, Anzeige- und Meldepflichten gegenüber der BaFin und der ESMA sowie die Pflicht zur Implementierung, Aufrechterhaltung und Anwendung von Risikominderungstechniken. IDW EPS 920 ist in Kürze auf der IDW-Webseite abrufbar.
(IDW vom 25.02.2016 / Viola C. Didier)