26.02.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

EMIR: IDW-Prüfungsstandard verabschiedet

Beitrag mit Bild

Die europäische Derivate-Verordnung European Market Infrastructure Regulation (kurz EMIR) trat als Reaktion auf die Finanzkrise 2012 in Kraft und soll den Derivate-Handel sicherer machen.

Unternehmen, die mit Derivaten handeln, müssen die EMIR-Verpflichtungen beachten. Der Hauptfachausschuss des IDW hat nun den Entwurf des IDW Prüfungsstandards: „Prüfung von Systemen nach § 20 WpHG bei nichtfinanziellen Gegenparteien (IDW EPS 920)“ verabschiedet.

Gemäß § 20 Abs. 1 WpHG haben bestimmte nichtfinanzielle Gegenparteien, beispielsweise Industrieunternehmen, innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres ihre Systeme nach § 20 WpHG von einem Wirtschaftsprüfer prüfen und bescheinigen zu lassen. Es geht darum, ob diese Gegenparteien über geeignete Systeme verfügen, die die Einhaltung bestimmter Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister durch nichtfinanzielle Gegenparteien (EMIR) sowie des WpHG sicherstellen.

Bei Derivate-Handel sind EMIR-Verpflichtungen zu beachten

Die Prüfung nach dem WpHG bezieht sich auf: Clearingpflicht, Meldepflichten gegenüber Transaktionsregistern, Anzeige- und Meldepflichten gegenüber der BaFin und der ESMA sowie die Pflicht zur Implementierung, Aufrechterhaltung und Anwendung von Risikominderungstechniken. IDW EPS 920 ist in Kürze auf der IDW-Webseite abrufbar.

(IDW vom 25.02.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©js-photo/fotolia.com


18.03.2026

Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Neue Regeln sollen Spritpreise transparenter machen, Wettbewerb stärken und Verbraucher besser vor Überhöhungen schützen.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


18.03.2026

EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung

Die geplante Überarbeitung der EU-Taxonomie zeigt, dass die EU stärker auf praktikable und verständliche Nachhaltigkeitsvorgaben setzt.

weiterlesen
EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung

Meldung

©ChristArt/fotolia.com


17.03.2026

Kündigung wegen Kirchenaustritt

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.

weiterlesen
Kündigung wegen Kirchenaustritt
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)