26.02.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

EMIR: IDW-Prüfungsstandard verabschiedet

Beitrag mit Bild

Die europäische Derivate-Verordnung European Market Infrastructure Regulation (kurz EMIR) trat als Reaktion auf die Finanzkrise 2012 in Kraft und soll den Derivate-Handel sicherer machen.

Unternehmen, die mit Derivaten handeln, müssen die EMIR-Verpflichtungen beachten. Der Hauptfachausschuss des IDW hat nun den Entwurf des IDW Prüfungsstandards: „Prüfung von Systemen nach § 20 WpHG bei nichtfinanziellen Gegenparteien (IDW EPS 920)“ verabschiedet.

Gemäß § 20 Abs. 1 WpHG haben bestimmte nichtfinanzielle Gegenparteien, beispielsweise Industrieunternehmen, innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres ihre Systeme nach § 20 WpHG von einem Wirtschaftsprüfer prüfen und bescheinigen zu lassen. Es geht darum, ob diese Gegenparteien über geeignete Systeme verfügen, die die Einhaltung bestimmter Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister durch nichtfinanzielle Gegenparteien (EMIR) sowie des WpHG sicherstellen.

Bei Derivate-Handel sind EMIR-Verpflichtungen zu beachten

Die Prüfung nach dem WpHG bezieht sich auf: Clearingpflicht, Meldepflichten gegenüber Transaktionsregistern, Anzeige- und Meldepflichten gegenüber der BaFin und der ESMA sowie die Pflicht zur Implementierung, Aufrechterhaltung und Anwendung von Risikominderungstechniken. IDW EPS 920 ist in Kürze auf der IDW-Webseite abrufbar.

(IDW vom 25.02.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Grundsteuer


15.04.2026

Grundsteuer: Tatsächliche Fläche zählt

Bei der Grundsteuer zählt die wirkliche Fläche, nicht automatisch die amtlich mitgeteilte Grundstücksgröße, so das Niedersächsische Finanzgericht.

weiterlesen
Grundsteuer: Tatsächliche Fläche zählt

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


15.04.2026

AGG-Reform geplant: Mehr Schutz vor Diskriminierung

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG soll den Diskriminierungsschutz durch längere Fristen und erweiterte Benachteiligungsverbote verbessern.

weiterlesen
AGG-Reform geplant: Mehr Schutz vor Diskriminierung

Steuerboard

Gerd Seeliger


14.04.2026

Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die Grunderwerbsteuerbelastung von Rechtsvorgängen mit Grundstücken lassen sich unter den Voraussetzungen des § 16 GrEStG rückgängig machen. Was aber, wenn die zweiwöchige Anzeigefrist des ursprünglichen Rechtsvorgangs beim Finanzamt weder vom Notar (§ 18GrEStG) noch von dem Steuerpflichtigen gem. § 19 GrEStG eingehalten wurde?

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht