26.02.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

EMIR: IDW-Prüfungsstandard verabschiedet

Beitrag mit Bild

Die europäische Derivate-Verordnung European Market Infrastructure Regulation (kurz EMIR) trat als Reaktion auf die Finanzkrise 2012 in Kraft und soll den Derivate-Handel sicherer machen.

Unternehmen, die mit Derivaten handeln, müssen die EMIR-Verpflichtungen beachten. Der Hauptfachausschuss des IDW hat nun den Entwurf des IDW Prüfungsstandards: „Prüfung von Systemen nach § 20 WpHG bei nichtfinanziellen Gegenparteien (IDW EPS 920)“ verabschiedet.

Gemäß § 20 Abs. 1 WpHG haben bestimmte nichtfinanzielle Gegenparteien, beispielsweise Industrieunternehmen, innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres ihre Systeme nach § 20 WpHG von einem Wirtschaftsprüfer prüfen und bescheinigen zu lassen. Es geht darum, ob diese Gegenparteien über geeignete Systeme verfügen, die die Einhaltung bestimmter Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister durch nichtfinanzielle Gegenparteien (EMIR) sowie des WpHG sicherstellen.

Bei Derivate-Handel sind EMIR-Verpflichtungen zu beachten

Die Prüfung nach dem WpHG bezieht sich auf: Clearingpflicht, Meldepflichten gegenüber Transaktionsregistern, Anzeige- und Meldepflichten gegenüber der BaFin und der ESMA sowie die Pflicht zur Implementierung, Aufrechterhaltung und Anwendung von Risikominderungstechniken. IDW EPS 920 ist in Kürze auf der IDW-Webseite abrufbar.

(IDW vom 25.02.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©olando/fotolia.com


28.01.2026

Dieselskandal: Neue BGH-Fragen zur Kapitalmarkt-Haftung

Mit der EuGH-Vorlage will der BGH wissen, ob eine börsennotierte Gesellschaft schon allein durch mangelnde Organisation haftbar gemacht werden kann.

weiterlesen
Dieselskandal: Neue BGH-Fragen zur Kapitalmarkt-Haftung

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


28.01.2026

Gleichstellungsbeauftragte unrechtmäßig abberufen

Eine Stadt darf eine fest als Gleichstellungsbeauftragte eingesetzte Mitarbeiterin nicht ohne arbeitsrechtlich tragfähige Gründe auf eine geringer bewertete Stelle versetzen.

weiterlesen
Gleichstellungsbeauftragte unrechtmäßig abberufen

Steuerboard

Marcel Duplois / Katharina Pichler


27.01.2026

BFH zu § 7 Abs. 8 ErbStG: Schenkung bei Leistungen an Kapitalgesellschaften auch ohne Bewusstsein einer Unentgeltlichkeit?

Steuerpflichtige Schenkungen können nicht nur durch Zuwendungen zwischen natürlichen Personen und/oder Stiftungen vorliegen, sondern auch bei Leistungen an eine Kapitalgesellschaft.

weiterlesen
BFH zu § 7 Abs. 8 ErbStG: Schenkung bei Leistungen an Kapitalgesellschaften auch ohne Bewusstsein einer Unentgeltlichkeit?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)