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24.03.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

EM-Ticketverkauf: Bundeskartellamt leitet Verfahren ein

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Fragliche DFB-Praxis: Wenn der Ticketerwerb an eine kostenpflichtige Fan-Club-Mitgliedschaft gekoppelt wird, werden die Tickets teurer und es fällt auch im Falle einer erfolglosen Ticketbeantragung die Mitgliedschaftsgebühr an.

Der Deutsche Fußball Bund (DFB) hat bei dem Verkauf der Tickets für die Spiele der deutschen Nationalmannschaft bei der Fußball-Europameisterschaft 2016 den Ticketerwerb an eine kostenpflichtige Mitgliedschaft im Fan-Club Nationalmannschaft gekoppelt. Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, um diese Praxis zu überprüfen.

Die Fußball-Europameisterschaft der UEFA findet im Sommer 2016 in Frankreich statt und wird von der Euro 2016 SAS, einem Gemeinschaftsunternehmen der UEFA und des Französischen Fußballverbands Fédération Française de Football (FFF), ausgerichtet. Für das nationale Ticketkontingent nach der Gruppenauslosung hat dabei der DFB eine Kombination der Tickets mit der nachgewiesenen Mitgliedschaft im Fan-Club Nationalmannschaft festgelegt. 19 von 24 Teilnehmerländern haben hingegen lediglich die Staatsbürgerschaft oder den Wohnsitz als Voraussetzung für den Ticketerwerb für Spiele der jeweiligen Nationalmannschaften festgelegt.

Kopplung als Ausbeutungsmissbrauch

„Der Erwerb von Tickets für die Europameisterschaft 2016 ist für Fußballfans ohnehin schwierig, da nicht jeder Antragsteller auch ein Ticket bekommen wird. Wenn zusätzlich die Möglichkeit des Ticketerwerbs an eine kostenpflichtige Fan-Club-Mitgliedschaft gekoppelt wird, dann wird nicht nur der insgesamt zu zahlende Preis für Tickets erhöht, sondern es fällt auch im Falle einer erfolglosen Ticketbeantragung die Mitgliedschaftsgebühr an. Eine derartige Kopplung könnte einen Ausbeutungsmissbrauch darstellen“, erklärte  Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.

(Bundeskartellamt vom 22.03.2016/ Viola C. Didier)


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