18.04.2017

Arbeitsrecht, Meldung

ElterngeldPlus wird immer beliebter

Beitrag mit Bild

©PhotographyByMK/fotolia.com

Neue Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen: Im 4. Quartal 2016 haben mehr als ein Fünftel der Eltern (22,7 Prozent) die noch junge Leistung beantragt – eine Steigerung um 4,4 Prozentpunkte gegenüber dem 3. Quartal. Das ElterngeldPlus wird damit immer beliebter.

Viele Männer und Frauen wünschen sich eine gleiche Aufgabenteilung in Familie und Beruf. Frauen wollen finanziell unabhängig sein und im Beruf vorankommen. Männer wollen mehr Zeit für die Familie. Dies zeigt sich nicht zuletzt an den Zahlen zur gestiegenen Inanspruchnahme von Elterngeld durch Väter: 34 Prozent der Väter nehmen heute im Bundesdurchschnitt Elterngeld in Anspruch. Einige Regionen sind Spitzenreiter, etwa Jena – dort nahmen zuletzt knapp 58 Prozent der Väter Elterngeld in Anspruch. In Dresden und im Kreis Würzburg waren es etwa 52 Prozent.

ElterngeldPlus macht Teilzeit für beide möglich

Das ElterngeldPlus gilt für Geburten seit dem 1. Juli 2015. Es ist vor allem für Eltern interessant, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Sie können doppelt so lang wie bisher Elterngeld beziehen und erhalten Ersatz für das wegfallende Erwerbseinkommen. Entscheiden Mütter und Väter sich, zeitgleich mit ihren Partnern in Teilzeit zu gehen – für vier Monate lang parallel und zwischen 25 bis 30 Wochenstunden – erhalten sie für diese Zeit mit dem Partnerschaftsbonus vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

Partnerschaftsbonus bringt vier Monate extra Geld

Von den Eltern, die im 4. Quartal 2016 ElterngeldPlus beantragt haben, haben sich 6 Prozent für den Partnerschaftsbonus entschieden; weit vorn liegen hier die Städte Berlin mit 16,1 Prozent und Hamburg mit 14,5 Prozent. Der Partnerschaftsbonus kommt besonders bei Eltern gut an, die partnerschaftlich das Kind betreuen wollen: Ein Drittel der Väter, die ElterngeldPlus beantragen, entscheiden sich zugleich für den Partnerschaftsbonus. In Hamburg ist es sogar fast jeder zweite Vater.

(BMFSFJ, PM vom 07.04.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Nikola Hertel


12.02.2025

Die Übertragung von Wohnungsunternehmen: Ein steuerliches Risiko?

Die Übertragung von sog. Wohnungsunternehmen ist in der Beratungspraxis ein immer wieder relevantes Thema.

weiterlesen
Die Übertragung von Wohnungsunternehmen: Ein steuerliches Risiko?

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


12.02.2025

Geschäftsführerhaftung für Kartellbußgelder?

Der BGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Unternehmen die Möglichkeit haben, Kartellbußen von ihren Führungskräften zurückzufordern.

weiterlesen
Geschäftsführerhaftung für Kartellbußgelder?

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


12.02.2025

Steuerlast deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich zu hoch

Die Steuerlast ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. In Deutschland sorgt das bestehende Steuersystem jedoch für Nachteile im internationalen Vergleich.

weiterlesen
Steuerlast deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich zu hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank