• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Elektronisches Schutzschriftenregister: Nutzungspflicht ab 1.1.2017

30.12.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Elektronisches Schutzschriftenregister: Nutzungspflicht ab 1.1.2017

Beitrag mit Bild

Eine Schutzschrift ist ein Schriftsatz an ein Zivilgericht, der noch vor Beginn eines Gerichtsverfahrens – vor allem bei einem drohenden vorläufigen Rechtsschutzverfahren – eingereicht wird, um den eigenen Standpunkt vorsorglich darzulegen.

Seit Anfang 2016 gibt es das zentrale elektronische Schutzschriftenregister (§ 945a ZPO). Nach der BRAO sind Rechtsanwälte ab dem 1.1.2017 berufsrechtlich verpflichtet, Schutzschriften elektronisch zum Register einzureichen.

Die Einreichung elektronischer Schutzschriften ist nach § 2 IV SchutzschriftenregisterVO (SRV) mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über einen „sicheren Übermittlungsweg“ möglich. Ein sicherer Übermittlungsweg ist auch der Versand über das beA (§ 2 V Nr. 2 SRV).

Schutzschriften via beA erst ab 1.1.2018

Der Nachweis, dass die Nachricht von einem Rechtsanwalt selbst versandt wurde, wird gem. § 20 III Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV) allerdings erst ab dem 1.1.2018 verlangt (§ 32 II RAVPV). Daher können Schutzschriften erst ab dem 1.1.2018 über das beA als sicherer Übermittlungsweg eingereicht werden – bis dahin muss die Schutzschrift qualifiziert elektronisch signiert werden.

Formfehler ausgeschlossen

Wer das beA bereits vor dem 1.1.2018 zur Einreichung einer Schutzschrift zu nutzen versucht, wird vor dem Versand eines Schriftsatzes automatisch zur Signatur aufgefordert – es kann also nicht versehentlich eine formfehlerhafte Schutzschrift an das Register versandt werden.

(BRAK, PM vom 21.12.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank