• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Elektronisches Schutzschriftenregister: Nutzungspflicht ab 1.1.2017

30.12.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Elektronisches Schutzschriftenregister: Nutzungspflicht ab 1.1.2017

Beitrag mit Bild

Eine Schutzschrift ist ein Schriftsatz an ein Zivilgericht, der noch vor Beginn eines Gerichtsverfahrens – vor allem bei einem drohenden vorläufigen Rechtsschutzverfahren – eingereicht wird, um den eigenen Standpunkt vorsorglich darzulegen.

Seit Anfang 2016 gibt es das zentrale elektronische Schutzschriftenregister (§ 945a ZPO). Nach der BRAO sind Rechtsanwälte ab dem 1.1.2017 berufsrechtlich verpflichtet, Schutzschriften elektronisch zum Register einzureichen.

Die Einreichung elektronischer Schutzschriften ist nach § 2 IV SchutzschriftenregisterVO (SRV) mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über einen „sicheren Übermittlungsweg“ möglich. Ein sicherer Übermittlungsweg ist auch der Versand über das beA (§ 2 V Nr. 2 SRV).

Schutzschriften via beA erst ab 1.1.2018

Der Nachweis, dass die Nachricht von einem Rechtsanwalt selbst versandt wurde, wird gem. § 20 III Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV) allerdings erst ab dem 1.1.2018 verlangt (§ 32 II RAVPV). Daher können Schutzschriften erst ab dem 1.1.2018 über das beA als sicherer Übermittlungsweg eingereicht werden – bis dahin muss die Schutzschrift qualifiziert elektronisch signiert werden.

Formfehler ausgeschlossen

Wer das beA bereits vor dem 1.1.2018 zur Einreichung einer Schutzschrift zu nutzen versucht, wird vor dem Versand eines Schriftsatzes automatisch zur Signatur aufgefordert – es kann also nicht versehentlich eine formfehlerhafte Schutzschrift an das Register versandt werden.

(BRAK, PM vom 21.12.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

anutaray/123RF.com


06.12.2023

Nachhaltige Produkte sollen zur Norm in der EU werden

Die neue Ökodesign-Verordnung soll sicherstellen, dass Produkte auf dem EU-Markt energieeffizienter, langlebiger, reparierbar und recyclingfähiger werden.

weiterlesen
Nachhaltige Produkte sollen zur Norm in der EU werden

Steuerboard

Doris Pöhlmann/Florian Nier


06.12.2023

Grundsteuer: Verfassungsmäßigkeit des neuen Grundsteuermodells

Das BVerfG hatte mit Urteil vom 10.04.2018 die Unvereinbarkeit des bestehenden Grundsteuersystems mit dem Grundgesetz festgestellt. In der Folge gelten die für die Ermittlung der Grundsteuer verwendeten Einheitswerte nur noch bis zum 31.12.2024. Der Gesetzgeber hat daraufhin das Grundsteuer- und Bewertungsrecht neu gefasst und eine Öffnungsklausel in das Grundgesetz eingefügt, die den Bundesländern eigene länderspezifische Grundsteuergesetze ermöglicht. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben aufgrund der Öffnungsklausel eigene landesrechtliche Regelungen getroffen.

weiterlesen
Grundsteuer: Verfassungsmäßigkeit des neuen Grundsteuermodells

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


06.12.2023

Bundesregierung äußert sich zur Erbschaftsteuer

Die festgesetzte Erbschaftsteuer im Jahr 2021 betrug 6,3 Milliarden Euro in ganz Deutschland; es waren 52 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt worden.

weiterlesen
Bundesregierung äußert sich zur Erbschaftsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank