• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Elektronisches Schutzschriftenregister: Nutzungspflicht ab 1.1.2017

30.12.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Elektronisches Schutzschriftenregister: Nutzungspflicht ab 1.1.2017

Beitrag mit Bild

Eine Schutzschrift ist ein Schriftsatz an ein Zivilgericht, der noch vor Beginn eines Gerichtsverfahrens – vor allem bei einem drohenden vorläufigen Rechtsschutzverfahren – eingereicht wird, um den eigenen Standpunkt vorsorglich darzulegen.

Seit Anfang 2016 gibt es das zentrale elektronische Schutzschriftenregister (§ 945a ZPO). Nach der BRAO sind Rechtsanwälte ab dem 1.1.2017 berufsrechtlich verpflichtet, Schutzschriften elektronisch zum Register einzureichen.

Die Einreichung elektronischer Schutzschriften ist nach § 2 IV SchutzschriftenregisterVO (SRV) mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über einen „sicheren Übermittlungsweg“ möglich. Ein sicherer Übermittlungsweg ist auch der Versand über das beA (§ 2 V Nr. 2 SRV).

Schutzschriften via beA erst ab 1.1.2018

Der Nachweis, dass die Nachricht von einem Rechtsanwalt selbst versandt wurde, wird gem. § 20 III Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV) allerdings erst ab dem 1.1.2018 verlangt (§ 32 II RAVPV). Daher können Schutzschriften erst ab dem 1.1.2018 über das beA als sicherer Übermittlungsweg eingereicht werden – bis dahin muss die Schutzschrift qualifiziert elektronisch signiert werden.

Formfehler ausgeschlossen

Wer das beA bereits vor dem 1.1.2018 zur Einreichung einer Schutzschrift zu nutzen versucht, wird vor dem Versand eines Schriftsatzes automatisch zur Signatur aufgefordert – es kann also nicht versehentlich eine formfehlerhafte Schutzschrift an das Register versandt werden.

(BRAK, PM vom 21.12.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

andreypopov/123rf.com


16.06.2026

Urlaubsgeld bleibt selten

Urlaubsgeld ist für viele Beschäftigte eine wichtige finanzielle Entlastung, doch eine aktuelle Auswertung zeigt große Unterschiede.

weiterlesen
Urlaubsgeld bleibt selten

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


16.06.2026

Nicht jeder Arbeitsplatzkonflikt ist Mobbing

Arbeitgeber müssen nicht bei jedem Teamkonflikt arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen oder Entschädigungen leisten.

weiterlesen
Nicht jeder Arbeitsplatzkonflikt ist Mobbing

Meldung

© Bernd Leitner / fotolia.com


15.06.2026

Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Nicht jede Erbauseinandersetzung führt automatisch zu einer vollständigen Befreiung von der Grunderwerbsteuer, zeigt das Urteil des FG Münster.

weiterlesen
Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht