• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Elektronische Zustellung nur mit Einverständnis des Beklagten?

07.02.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Elektronische Zustellung nur mit Einverständnis des Beklagten?

Beitrag mit Bild

©ra2 studio/fotolia.com

Neben der postalischen Zustellung soll eine elektronische Zustellung nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Beklagten erfolgen können. Das fordert der Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments zum Verordnungsvorschlag zur Überarbeitung der Verordnung über die Zustellung von Schriftstücken.

Das Gesetzgebungspaket zielt darauf ab, die grenzüberschreitende Zustellung und Beweiserhebung in Zivil- und Handelssachen an das digitale Zeitalter anzupassen. Aus Sicht des DAV ist positiv zu bewerten, dass sich der Rechtsauschuss bei dem elektronischen Austausch von Schriftstücken für die Verwendung von E-Codex ausspricht, um einheitliche Mindeststandards zu schaffen.

Berufsgeheimnis muss bleiben

Gleiches gilt auch in dem ebenfalls angenommenen Bericht zur Überarbeitung der Verordnung über die Beweisaufnahme von Berichterstatter Emil Radev (EVP). Hier wird ergänzend vorgeschlagen, dass bei einem elektronischen System zur Beweisaufnahme sichergestellt werden muss, dass das Berufsgeheimnis und das Privileg der Angehörigen der Rechtsberufe geschützt wird.

Mindeststandards für Videokonferenzen

Aus DAV-Sicht zu begrüßen ist, dass die EU-Kommission aufgerufen werden soll, Mindeststandards und Mindestanforderungen an den Einsatz von Videokonferenzen zu erlassen. Dadurch werden Missbrauchs- oder Hackingmöglichkeiten möglichst vermieden und gleichzeitig eine effiziente Beweisaufnahme mit vollständiger Interaktionsmöglichkeit gewährleistet.

(DAV, Europa im Überblick vom 01.02.2019/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel / Elisabeth Märker


19.06.2026

Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Manchmal entscheidet im Steuerrecht der Kalender. Genau in einer solchen Situation befinden sich derzeit Gesellschafter, die ihre Immobilien-GmbH in eine personenidentische GmbH & Co. KG einbringen wollen (Verlängerung der Beteiligungskette).

weiterlesen
Warum Ihr Steuerberater Sie bittet, mit der Einbringung Ihrer Immobilien-GmbH in Ihre Holding-KG noch ein paar Tage zu warten

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


19.06.2026

Erbschaftsteuer bei Erbe ohne Nachlass

Ein formal bestehender Erbanspruch führt nicht automatisch zum Wegfall der Erbschaftsteuer, wenn der Nachlass später nicht mehr vorhanden ist.

weiterlesen
Erbschaftsteuer bei Erbe ohne Nachlass

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


19.06.2026

Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an

Das IDW begrüßt die Reformen im Jahressteuergesetz 2026, fordert aber klare, praxistaugliche und bürokratiearme Regelungen.

weiterlesen
Jahressteuergesetz 2026: IDW mahnt Praxistauglichkeit an
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht