• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Elektronische Bescheinigung über Mehrwertsteuerbefreiung kommt

16.12.2024

Meldung, Steuerrecht

Elektronische Bescheinigung über Mehrwertsteuerbefreiung kommt

Der Rat der EU hat eine politische Einigung über eine neue Richtlinie erzielt, die den Weg für die Einführung einer elektronischen Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung ebnet.

Beitrag mit Bild

©fotomek/fotolia.com

Die neue Richtlinie sieht eine elektronische Bescheinigung als Ersatz für die bisherige Papierfassung vor, die für Gegenstände verwendet wird, die von der Mehrwertsteuer befreit werden sollen, da sie z.B. für Botschaften, internationale Organisationen oder Streitkräfte importiert werden. Das genaue elektronische Format, einschließlich der erforderlichen IT-Spezifikationen, wird in Expertengruppen erörtert und in Durchführungsrechtsakten der Kommission festgelegt werden.

„Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“

Während einer Übergangszeit werden die Mitgliedstaaten sowohl die elektronische Version als auch die Papierfassung verwenden können. Die Mitgliedstaaten haben eine Reihe von Änderungen an dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission vorgenommen. Insbesondere wurde der Geltungsbereich der obligatorischen Verwendung der elektronischen Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung auf Fälle beschränkt, in denen zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind und die Befreiung nicht im Wege einer Rückerstattung gewährt wird.

Der Rat hat die Richtlinie ferner um eine Reihe von Schlüsselelementen der künftigen elektronischen Bescheinigung ergänzt, die die Kommission bei der Gestaltung des Formats berücksichtigen wird. Darüber hinaus hat der Rat den Übergangszeitraum von ursprünglich vier Jahren (2026–2030) auf nur ein Jahr (2031–2032) verkürzt. Der spätere Beginn dürfte den Steuerbehörden dabei helfen, die erforderlichen IT-Entwicklungen, die zeitgleich mit den erheblichen Investitionen für die Umsetzung des Pakets „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ anfallen, zeitlich auszudehnen.

Nächste Schritte

Die Abkommen werden nun in fachlicher und sprachlicher Hinsicht überprüft, bevor sie dem Rat zur förmlichen Annahme vorgelegt werden. Die Texte werden dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht und in Kraft treten.


Rat der EU vom 10.12.2024 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Emanuel Benning


10.07.2026

Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Steuerliche Fragen der Nachfolgeplanung finden sich häufig im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie im Ertragsteuerrecht vor dem Finanzgericht wieder. Hiervon macht ein aktuelles Urteil des FG Baden-Württemberg eine Ausnahme – und ist für die Arbeit der Berater aber nicht minder relevant.

weiterlesen
Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Meldung

Der Betrieb


10.07.2026

Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Das OLG Köln hat eine Werbung der Lufthansa untersagt, dass nachhaltiger Flugkraftstoff die Emissionen des konkret gebuchten Fluges reduziere.

weiterlesen
Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


10.07.2026

Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht

Besonders stark zugenommen haben Rechtsstreitigkeiten neben dem Arbeitsrecht auch im Lebensbereich Miete und Wohnen.

weiterlesen
Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht