28.12.2021

Arbeitsrecht, Meldung

Elektronische Arbeitslosmeldung ab 2022

Zum 1. Januar 2022 tritt die Neuregelung zur elektronischen Arbeitslosmeldung in Kraft. Neben der persönlichen Vorsprache in der zuständigen Agentur für Arbeit besteht damit künftig eine rechtssichere elektronische Form für die Arbeitslosmeldung.

Beitrag mit Bild

©animaflora/fotolia.com

Die elektronische Arbeitslosmeldung nutzt den elektronischen Identitätsnachweis nach dem Personalausweisgesetz, das heißt die Nutzung der sogenannten „Online-Ausweisfunktion“ des Personalausweises. Dadurch ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung des Sozialverwaltungsverfahrens und gleichzeitig zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erfolgt.

Wichtige Rolle der Arbeitslosmeldung

Bei der Arbeitslosmeldung handelt es sich um eine Anspruchsvoraussetzung für das Arbeitslosengeld. Das heißt, wer bereits arbeitslos ist oder innerhalb der nächsten drei Monate wird, muss dies zunächst vor Ort oder digital bei der zuständigen Arbeitsagentur melden. Erst dann kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen.

BMAS muss noch zahlreiche weitere Leistungen digitalisieren

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und seine nachgeordneten Behörden sind im Rahmen des OZG für die Digitalisierung von rund 250 Verwaltungsleistungen des Bundes zuständig, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Anfrageverfahren zur Statusfeststellung in der Sozialversicherung, Arbeitgeber-Service, Haushaltsscheck für Minijobs in Privathaushalten, Insolvenzgeld, Rentenfestsetzung und -zahlung, Waisenrente und Witwenrente.

Diese Leistungen müssen bis Ende 2022 so digitalisiert werden, dass Bürgerinnen und Bürger sie durchweg online beantragen können. Anliegen des BMAS ist dabei immer, dass Sozialleistungen zeitgemäß, rechtssicher und unbürokratisch diejenigen erreichen, denen gesetzliche Ansprüche zustehen. Die Nutzer*innen stehen bei allen Digitalisierungsprojekten im Mittelpunkt.

Darüber hinaus begleitet das BMAS im Themenfeld Arbeit und Ruhestand die Umsetzung des OZG gemeinsam mit dem Bundesland Nordrhein-Westfalen auf föderaler Ebene.


BMAS vom 16.12.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


06.03.2026

ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Eine aktuelle Analyse zeigt, dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS noch in einer frühen Entwicklungsphase befindet.

weiterlesen
ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Meldung

diyanadimitrova/123rf.com


06.03.2026

Zur betrieblichen Veranlassung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Wird ein Darlehen allein wegen eines Immobilienverkaufs vorzeitig abgelöst, gilt die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich als Teil des Veräußerungsvorgangs.

weiterlesen
Zur betrieblichen Veranlassung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


05.03.2026

Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)