30.08.2021

Meldung, Steuerrecht

Elektronische Abgabe von Lohnsteuervordrucken

Die elektronische Abgabe von Lohnsteuervordrucken ist ab Oktober möglich. Ebenso können künftig Steuerklassenwechsel, Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung und weitere Vordrucke nun auch über ELSTER erfolgen.

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©ra2 studio/fotolia.com

Das elektronische Finanzamt „MeinELSTER“ erweitert in Kürze seine Angebotspalette: Die bislang nur in Papierform abzugebenden amtlichen Lohnsteuervordrucke können ab dem 1. Oktober 2021 auch online an das Finanzamt übermittelt werden.

Dazu zählen folgende, häufig benötigte Vordrucke:

  • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung einschließlich Anlagen
  • Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Lebenspartnern
  • Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)
  • Erklärung zum dauernden Getrenntleben
  • Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen / lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft

Elektronische Abgabe nur mit Registrierung

Um die Abgabe von Anträgen, eine Steuererklärung oder andere Serviceleistungen, wie z. B. die vorausgefüllte Steuererklärung, elektronisch über das ElsterOnline-Portal machen zu können, ist zuvor allerdings eine Registrierung erforderlich. Informationen zur Registrierung gibt es unter: www.elster.de

Bereits beim ElsterOnline-Portal angemeldete Personen müssen sich nicht erneut registrieren.


lfst.fin-rlp vom 27.08.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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