31.01.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Einstellungsbereitschaft sinkt

Beitrag mit Bild

Ergebnis des ifo Konjunkturtests im Januar 2017: Die Einstellungsbereitschaft der deutschen Unternehmen sinkt.

Die deutsche Wirtschaft plant weiterhin, zusätzliches Personal einzustellen – allerdings weniger stark als zuletzt, zeigt das aktuelle ifo Beschäftigungsbarometer.

Das ifo Beschäftigungsbarometer sank im Januar auf 110,7 Punkte von 111,8 Punkten im Vormonat. Das ifo Beschäftigungsbarometer basiert auf ca. 9.500 monatlichen Meldungen von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes, des Bauhauptgewerbes, des Groß- und Einzelhandels und des Dienstleistungssektors. Die Unternehmen werden gebeten ihre Beschäftigtenplanungen für die nächsten drei Monate mitzuteilen.

Industrie bleibt stark

Nach zuletzt starkem Anstieg im Bauhauptgewerbe und im Dienstleistungssektor gab das Barometer in diesen Branchen etwas nach. Jedoch wird weiterhin neues Personal gesucht. Gleiches gilt auch für den Handel. Einzig in der Industrie hat das Beschäftigungsbarometer angezogen. Vor dem Hintergrund steigender Exporterwartungen suchen immer mehr Firmen zusätzliche Mitarbeiter.

(ifo Institut, PM vom 27.01.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


18.07.2025

FG Münster: Bestattungsvorsorge bleibt Privatsache

Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind steuerlich nicht abziehbar, da sie freiwillig und nicht zwangsläufig entstehen.

weiterlesen
FG Münster: Bestattungsvorsorge bleibt Privatsache

Meldung

©photo 5000/fotolia.com


18.07.2025

Arbeitsstudie: Mehr als jeder Vierte macht nur „Dienst nach Vorschrift“

Viele Beschäftigte in Deutschland sind unzufrieden, vor allem jüngere, was Unternehmen dringend zum Umdenken bewegen sollte.

weiterlesen
Arbeitsstudie: Mehr als jeder Vierte macht nur „Dienst nach Vorschrift“

Meldung

©animaflora/fotolia.com


17.07.2025

Servicekörperschaften: Steuerprivileg oder Wettbewerbsverzerrung?

Der EuGH muss prüfen, ob die steuerliche Begünstigung von Servicekörperschaften nach § 57 Abs. 3 AO eine unionsrechtswidrige Beihilfe darstellt.

weiterlesen
Servicekörperschaften: Steuerprivileg oder Wettbewerbsverzerrung?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank