31.01.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Einstellungsbereitschaft sinkt

Beitrag mit Bild

Ergebnis des ifo Konjunkturtests im Januar 2017: Die Einstellungsbereitschaft der deutschen Unternehmen sinkt.

Die deutsche Wirtschaft plant weiterhin, zusätzliches Personal einzustellen – allerdings weniger stark als zuletzt, zeigt das aktuelle ifo Beschäftigungsbarometer.

Das ifo Beschäftigungsbarometer sank im Januar auf 110,7 Punkte von 111,8 Punkten im Vormonat. Das ifo Beschäftigungsbarometer basiert auf ca. 9.500 monatlichen Meldungen von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes, des Bauhauptgewerbes, des Groß- und Einzelhandels und des Dienstleistungssektors. Die Unternehmen werden gebeten ihre Beschäftigtenplanungen für die nächsten drei Monate mitzuteilen.

Industrie bleibt stark

Nach zuletzt starkem Anstieg im Bauhauptgewerbe und im Dienstleistungssektor gab das Barometer in diesen Branchen etwas nach. Jedoch wird weiterhin neues Personal gesucht. Gleiches gilt auch für den Handel. Einzig in der Industrie hat das Beschäftigungsbarometer angezogen. Vor dem Hintergrund steigender Exporterwartungen suchen immer mehr Firmen zusätzliche Mitarbeiter.

(ifo Institut, PM vom 27.01.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


09.01.2026

Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Der deutsche Mittelstand steht vor einem Generationswechsel, den viele Betriebe mangels Nachfolger und wachsender Bürokratie nicht bewältigen können.

weiterlesen
Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


09.01.2026

Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass ehemalige Aktionäre des Pharmaunternehmens Stada Anspruch auf eine Nachbesserung des Übernahmepreises haben.

weiterlesen
Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)