06.02.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Einmaleffekte beim Banken-Stresstest

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Allen Banken wurde die Beantragung institutsspezifischer Ausnahmetatbestände beim Stresstest erlaubt, um die Stresstestergebnisse realitätsnäher zu gestalten. So konnten Einmaleffekte („one offs“) ergebniswirksam berücksichtigt werden.

Beim Stresstest für europäische Banken können Einmaleffekte ergebniswirksam berücksichtigt werden, auch wenn sie zum Stichtag des Stresstests noch nicht in der Bilanz enthalten waren, erklärt die Bundesregierung.

Seit 2009 werden in der Europäischen Union regelmäßig Bankenstresstests durchgeführt. Bei diesen EU-weiten Bankenstresstests wird anhand der Bankbilanzen ein sogenanntes Krisenszenario simuliert. Bei diesem wird eine Wirtschaftskrise zu Grunde gelegt, ein Einbruch am Finanzmarkt, Währungsturbulenzen und eine höhere Ausfallquote bei Krediten. Beim Stresstest können Einmaleffekte ergebniswirksam berücksichtigt werden, auch wenn sie zum Stichtag des Stresstests noch nicht in der Bilanz enthalten waren. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10846) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10593) mit.

Zum Stresstest 2016

Bei dem von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) durchgeführten Stresstest 2016 sei von den zuständigen Aufsichtsbehörden die Berücksichtigung solcher Einmaleffekte in 21 Fällen genehmigt worden. Auf Fragen der Abgeordneten, ob die Deutsche Bank nicht anders als andere Banken behandelt worden sei, erklärt die Regierung, dies könne sie nicht überprüfen, da sie keine Kenntnis über die Anerkennungsentscheidungen für die insgesamt 21 Einmaleffekte habe.

(Dt. Bundestag, hib vom 02.02.2017 / Viola C. Didier)


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