• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Einkommensteuervorauszahlungen für Zeiträume nach dem Tod als Nachlassverbindlichkeiten?

16.10.2017

Meldung, Steuerrecht

Einkommensteuervorauszahlungen für Zeiträume nach dem Tod als Nachlassverbindlichkeiten?

Beitrag mit Bild

©stadtratte /fotolia.com

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass gegenüber dem Erblasser festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen auch für ein Kalendervierteljahr, das erst nach dessen Tod beginnt, vom Erben als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sind.

Der Kläger ist Gesamtrechtsnachfolger seines am 15.08.2014 verstorbenen Vaters. Das Finanzamt hatte gegenüber dem Vater Einkommensteuer-Vorauszahlungen für das III. und IV. Quartal 2014 festgesetzt. Diese machte der Kläger als Nachlassverbindlichkeiten im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung geltend. Das Finanzamt erkannte nur die Vorauszahlungen für das III. Quartal an, weil die Steuer für das IV. Quartal erst mit dessen Beginn und damit nach dem Todestag des Vaters entstanden sei.

Einkommensteuer des Erblassers entsteht erst mit Ablauf des Todesjahres

Die Klage hatte vollumfänglich Erfolg (Urteil vom 31.08.2017 – 3 K 1641/17 Erb). Das FG Münster führte aus, dass zu den abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten nicht nur die rechtlich entstandenen, sondern auch diejenigen Steuerschulden des Erblassers gehörten, die dieser durch Verwirklichung von Steuertatbeständen begründet habe. Die Einkommensteuer des Erblassers entstehe erst mit Ablauf des Todesjahres und sei unzweifelhaft abzugsfähig. Für Vorauszahlungen könne nichts anderes gelten als für Abschlusszahlungen. Wäre die Vorauszahlung für das IV. Quartal – etwa nach einem Antrag des Klägers als Rechtsnachfolger – auf Null herabgesetzt worden, wäre die Abschlusszahlung höher ausgefallen und abzugsfähig gewesen.

(FG Münster, NL vom 16.10.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©staras/fotolia.com


30.04.2026

Ab 1. Mai: Tankrabatt und Entlastungsprämie

Die freiwillige Entlastungsprämie bietet Arbeitgebern zusätzlich eine Möglichkeit, Beschäftigte steuerbegünstigt finanziell zu unterstützen.

weiterlesen
Ab 1. Mai: Tankrabatt und Entlastungsprämie

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


30.04.2026

GmbH-Anteil gespendet: BFH kürzt Spendenabzug stark

Bei Sachspenden von GmbH-Anteilen zählt nicht der formale Anteil, sondern die tatsächliche wirtschaftliche Werthaltigkeit, so der BFH.

weiterlesen
GmbH-Anteil gespendet: BFH kürzt Spendenabzug stark

Steuerboard

Elisabeth Märker


29.04.2026

BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Im vergangenen Herbst hat der BFH drei neue Entscheidungen zum Thema Betriebsvorrichtungen/erweiterte Gewerbesteuerkürzung veröffentlicht.

weiterlesen
BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht