• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Einkommensteuerpflicht bei Gewährung eines Optionsrechts

02.08.2016

Meldung, Steuerrecht

Einkommensteuerpflicht bei Gewährung eines Optionsrechts

Beitrag mit Bild

Wer ein Optionsrecht hat, unterliegt für Einnahmen daraus der Einkommensteuer, sobald er die Option ausübt.

In einem Streitfall vor dem Finanzgericht Hamburg ging es um die Frage, ob die Ausübung von Aktienoptionen (sog. Stock Options) beim Kläger zu steuerbaren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geführt hat.

Die Gewährung eines Optionsrechts kann zu Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit führen, erklärt das Finanzgericht Hamburg im Urteil vom 05.04.2016 (Az. 6 K 81/15). Der Lohn fließt nicht schon mit der Einräumung des Rechts zu, zu einem späteren Zeitpunkt Aktien verbilligt zu erwerben, sondern grundsätzlich erst mit Ausübung der Option durch den verbilligten Erwerb der Aktien selbst.

Auch anderweitige Verwertung relevant

Der Vorteil aus einer Optionsgewährung fließt dem Arbeitnehmer als Optionsnehmer nicht nur dadurch zu, dass er die Optionsrechte ausübt, sondern auch dadurch, dass der Arbeitnehmer die Optionsrechte anderweitig verwertet. Eine solche anderweitige Verwertung liegt regelmäßig vor, wenn der Arbeitnehmer über das Recht verfügt, so etwa, wenn der Arbeitnehmer auf ein ihm zugewandtes Aktienankaufsrecht gegen Entgelt verzichtet.

(FG Hamburg, NL 02/2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


18.11.2025

Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Die EU hat eine überarbeitete Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung beschlossen, um Verbraucherstreitigkeiten künftig einfacher lösen zu können.

weiterlesen
Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


18.11.2025

Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Auch wenn eine verdeckte Gewinnausschüttung formal vorliegt, muss ein tatsächlicher wirtschaftlicher Vorteil erkennbar sein.

weiterlesen
Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Meldung

©euthymia/fotolia.com


17.11.2025

Mietzahlungen als Spenden zulässig

Ein Spendenabzug ist auch dann zulässig, wenn der Vermieter die Miete vorfinanziert, sofern die Verträge wirksam, fremdüblich und tatsächlich umgesetzt sind.

weiterlesen
Mietzahlungen als Spenden zulässig

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank