• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Einkommensteuererklärung: Elektronische Form ist Pflicht

24.08.2015

Meldung, Steuerrecht

Einkommensteuererklärung: Elektronische Form ist Pflicht

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Steuerpflichtige, die Gewinneinkünfte erzielen, sind auch dann verpflichtet die Einkommensteuererklärung in elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen, wenn sie nur geringfügige Gewinne erzielen.

In einem vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz verhandelten Fall war der Kläger nebenberuflich als Fotograf, Autor und Tauchlehrer selbstständig tätig. Das Finanzamt wies ihn darauf hin, dass er wegen dieser Tätigkeit verpflichtet sei, seine Einkommensteuererklärung in elektronischer Form an das Finanzamt zu übermitteln. Er wandte jedoch ein, dass die Gewinne aus seiner selbstständigen Arbeit in Zukunft nur bei ca. 500 Euro pro Jahr liegen würden. Außerdem lehne er die Übermittlung persönlicher Daten via Internet grundsätzlich ab.

Elektronische Übermittlung trotz „NSA-Affäre“

Mit Urteil vom 15.07.2015 (Az. 1 K 2204/13) stellte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz klar, dass nach dem Einkommensteuergesetz die elektronische Form zwingend ist, wenn der Gewinn mehr als 410 Euro beträgt. Dies sei für den Kläger auch nicht unzumutbar. Das nach Ausschöpfung aller technischen Sicherungsmöglichkeiten verbleibende Restrisiko eines Hacker-Angriffs auf die gespeicherten oder übermittelten Daten müsse er im Hinblick auf das staatliche Interesse an einer Verwaltungsvereinfachung und einer Kostenersparnis hinnehmen. Eine absolute Geheimhaltung von Daten könne ohnehin nicht garantiert werden, da auch „analog“ in Papierform gespeicherte Daten gestohlen werden könnten, z. B. bei einem Einbruch in die Wohnung oder von Briefkästen. Auch bei der Umsatzsteuer seien elektronische Steuererklärungen vorgeschrieben und insoweit habe der Bundesfinanzhof (BFH) bereits entschieden, dass dies trotz „NSA-Affäre“ verfassungsmäßig sei.

(FG Rheinland-Pfalz / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Emanuel Benning


30.07.2026

Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft

Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke gehören bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Unternehmensverschonung grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen.

weiterlesen
Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


30.07.2026

BFH zur Gewinnerzielungsabsicht bei Photovoltaikanlagen

Ein theoretischer Restwert einer Photovoltaikanlage und spätere Gesetzesänderungen machen eine negative Gewinnprognose nicht automatisch positiv.

weiterlesen
BFH zur Gewinnerzielungsabsicht bei Photovoltaikanlagen

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


30.07.2026

BFH stärkt Vorsteuerabzug bei Projektabbruch

Vorsteuer aus Beratungskosten bleibt abziehbar, wenn der Schadensersatzanspruch auf einer geplanten unternehmerischen Tätigkeit beruht.

weiterlesen
BFH stärkt Vorsteuerabzug bei Projektabbruch
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht