• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Einkommensteuererklärung: Elektronische Form ist Pflicht

24.08.2015

Meldung, Steuerrecht

Einkommensteuererklärung: Elektronische Form ist Pflicht

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Steuerpflichtige, die Gewinneinkünfte erzielen, sind auch dann verpflichtet die Einkommensteuererklärung in elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen, wenn sie nur geringfügige Gewinne erzielen.

In einem vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz verhandelten Fall war der Kläger nebenberuflich als Fotograf, Autor und Tauchlehrer selbstständig tätig. Das Finanzamt wies ihn darauf hin, dass er wegen dieser Tätigkeit verpflichtet sei, seine Einkommensteuererklärung in elektronischer Form an das Finanzamt zu übermitteln. Er wandte jedoch ein, dass die Gewinne aus seiner selbstständigen Arbeit in Zukunft nur bei ca. 500 Euro pro Jahr liegen würden. Außerdem lehne er die Übermittlung persönlicher Daten via Internet grundsätzlich ab.

Elektronische Übermittlung trotz „NSA-Affäre“

Mit Urteil vom 15.07.2015 (Az. 1 K 2204/13) stellte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz klar, dass nach dem Einkommensteuergesetz die elektronische Form zwingend ist, wenn der Gewinn mehr als 410 Euro beträgt. Dies sei für den Kläger auch nicht unzumutbar. Das nach Ausschöpfung aller technischen Sicherungsmöglichkeiten verbleibende Restrisiko eines Hacker-Angriffs auf die gespeicherten oder übermittelten Daten müsse er im Hinblick auf das staatliche Interesse an einer Verwaltungsvereinfachung und einer Kostenersparnis hinnehmen. Eine absolute Geheimhaltung von Daten könne ohnehin nicht garantiert werden, da auch „analog“ in Papierform gespeicherte Daten gestohlen werden könnten, z. B. bei einem Einbruch in die Wohnung oder von Briefkästen. Auch bei der Umsatzsteuer seien elektronische Steuererklärungen vorgeschrieben und insoweit habe der Bundesfinanzhof (BFH) bereits entschieden, dass dies trotz „NSA-Affäre“ verfassungsmäßig sei.

(FG Rheinland-Pfalz / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

grapix/123rf.com


31.12.2025

Frohes neues Jahr 2026!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und inspirierendes Jahr 2026 voller neuer Chancen und Erfolge!

weiterlesen
Frohes neues Jahr 2026!

Meldung

©Sashkin/fotolia.com


30.12.2025

Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Das BMJV hat bekanntgegeben, dass vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird.

weiterlesen
Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Meldung

©Falko Müller/fotolia.com


30.12.2025

Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Mit neuen Regelungen für 2026 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Umwelt- und Klimaschutz mit wirtschaftlicher Entlastung zu verbinden.

weiterlesen
Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank