• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Einkommensteuer: Solizuschlag-Freigrenze soll 2021 steigen

21.01.2019

Meldung, Steuerrecht

Einkommensteuer: Solizuschlag-Freigrenze soll 2021 steigen

Beitrag mit Bild

©Eigens /fotolia.com

Die Freigrenze beim steuerlichen Solidaritätszuschlag soll 2021 angehoben werden. Dies teilt die Bundesregierung unter Berufung auf eine entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP mit.

Derzeit beträgt die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag 972 Euro bei Einzelveranlagung und 1.994 Euro bei Zusammenveranlagung. Diese Freigrenze war zuletzt ab 2002 umgestellt und geglättet worden. Zuvor hatte sie 1.836 Deutsche Mark bei Einzelveranlagung (3.672 Mark bei Zusammenveranlagung) betragen.

Sechs Millionen Steuerpflichtige betroffen

Etwa sechs Millionen Steuerpflichtige würden unter die Freigrenze fallen, geht aus der Antwort hervor. Die jährlichen Steuermindereinnahmen würden auf 260 Millionen Euro geschätzt. Eine Anhebung der Freigrenze um 30 % wurde zu jährlichen Steuermindereinnahmen von 145 Millionen Euro führen. Bei einer Anhebung um 50 % wären es 255 Millionen Euro und bei einer Verdoppelung rund 580 Millionen Euro.

(Dt. Bundestag, hib vom 17.01.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuerrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank