• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Einkommensteuer: FG Hamburg zur Betriebsunterbrechung

01.07.2019

Meldung, Steuerrecht

Einkommensteuer: FG Hamburg zur Betriebsunterbrechung

Beitrag mit Bild

©stadtratte/fotolia.com

Das Finanzgericht Hamburg hat trotz einer 60 Jahre dauernden Verpachtung des betrieblichen Grundstücks die Voraussetzung einer Betriebsunterbrechung bejaht.

In dem Streitfall hatte der Erblasser seit Anfang der 1930er Jahre auf einem Grundstück einen Brotgroßhandel betrieben. Das ursprünglich mit Hallen und ab 1947 mit einem Lagerraum, mehreren Garagen sowie einem Wohn- und Verwaltungsgebäude bebaute Betriebsgrundstück wurde ab 1953 verpachtet, nachdem der Brothandel verkauft worden war. Erst 2015 wurde ein Neubau mit 44 Wohneinheiten auf dem Grundstück errichtet. Die Erben nach dem 1985 verstorbenen Erblasser begehrten die Feststellung der Einkünfte aus der Nutzungsüberlassung des Grundstücks als solche aus Vermietung und Verpachtung und nicht aus Gewerbebetrieb.

Betriebsunterbrechung oder Betriebsaufgabe?

Im Klageverfahren beriefen sich die Erben darauf, der Betrieb sei bereits 1953 mit der Veräußerung des Brothandels aufgegeben worden. Das Finanzgericht Hamburg hat im Urteil vom 26.03.2019 (6 K 9/18) erkannt, dass 1953 lediglich eine Betriebsunterbrechung und keine Betriebsaufgabe erfolgt sei. Das Grundstück sei – im Gegensatz zu dem zusammen mit dem Brothandel veräußerten Fahrzeug – wesentliche Betriebsgrundlage gewesen und habe bis zur Neubebauung im Jahre 2014 einem identitätswahrenden Betrieb dienen können. Dass in dem Kaufvertrag des Jahres 1953 ein Wettbewerbsverbot vereinbart worden sei, ändere daran nichts, weil die Möglichkeit zur Aufnahme eines Betriebes in ähnlicher Weise bestanden habe. Auch reiche es aus, dass der Betrieb erst von der dritten Generation identitätswahrend hätte fortgeführt werden können; eine feste zeitliche Grenze bestehe insoweit nicht.

Die Revision beim BFH wurde eingelegt (IV R 13/19).

(FG Hamburg, NL vom 28.06.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©momius/fotolia.com


16.03.2026

Zur Bestimmung des Rechnungsausstellers

Unternehmen müssen u.U. auch für steuerliche Folgen von Abrechnungen einstehen, die durch Dritte in ihrem Namen vorgenommen werden.

weiterlesen
Zur Bestimmung des Rechnungsausstellers

Meldung

© Torbz/fotolia.com


16.03.2026

Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll die unentgeltliche Hilfe in Steuersachen erleichtern und Tax Law Clinics ermöglichen.

weiterlesen
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Rechtsboard

Andre Schüttauf / Stephan Sura


13.03.2026

Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Eine Arbeitnehmerin tituliert einen Kunden im Gespräch mit einer Kollegin als „Nigger“ – ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? An sich ja, im Einzelfall aber womöglich nein, entschied jetzt das LAG Rheinland-Pfalz.

weiterlesen
Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)