• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Einigung zum Abschluss des Basel-III-Reformpakets

11.12.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Einigung zum Abschluss des Basel-III-Reformpakets

Beitrag mit Bild

©fotomek/fotolia.com

Die BaFin und die Deutsche Bundesbank begrüßen die Einigung des Leitungsgremiums des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zum Abschluss des Basel-III-Reformpakets. Beide Institutionen sehen das Ergebnis als wichtigen Schritt zur Sicherstellung einer harmonisierten globalen Regulierung für den Bankensektor sowie zur Stärkung der Finanzstabilität.

Die Mitglieder des Leitungsgremiums des Baseler Ausschusses, der Group of Central Bank Governors and Heads of Supervision (GHOS), haben sich am 07.12.2017 auf den letzten noch offenen Punkt geeinigt. Die beteiligten Notenbankgouverneure und Finanzaufsichtschefs legten die Untergrenze für durch Modelle bestimmte Eigenkapitalanforderungen (Output Floor) auf 72,5 % fest. Für Deutschland gehören Bundesbankpräsident Jens Weidmann und BaFin-Präsident Felix Hufeld dem Gremium an.

Output Floor ist guter Kompromiss

„Der Abschluss des Basel-III-Reformpakets ist wichtig, denn dadurch wird im elften Jahr nach Ausbruch der Finanzkrise endlich eine weitere wesentliche Lehre gezogen. Außerdem wird die regulatorische Unsicherheit, die auf den Banken lastete, beseitigt“, erklärte Bundesbankpräsident Weidmann. „Der nun festgelegte Output Floor ist aus deutscher Sicht kein Wunschergebnis, aber ein Kompromiss, den alle Beteiligten tragen können“, so BaFin-Präsident Hufeld. Er betonte: „Wichtig war uns, dass sich die globale Bankenregulierung nicht vom Prinzip der Risikosensitivität verabschiedet und interne Modelle weiterhin zulässt.“

Große Herausforderungen für Banken

Mit den überarbeiteten Baseler Regelungen sollen vor allem ungewollt hohe Abweichungen bei den mit bankinternen Verfahren berechneten Kapitalanforderungen eingeschränkt werden. Durch den Output Floor wird für Banken, die eigene Verfahren verwenden, die dadurch mögliche Eigenkapitalersparnis gegenüber der Nutzung von Standardmethoden auf 27,5 % beschränkt. „Die neuen Regelungen stellen die Institute vor bedeutende Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Die Banken haben aber neun Jahre Zeit, sich schrittweise auf die neuen Anforderungen einzustellen – eine machbare Aufgabe“, glaubt BaFin-Präsident Hufeld.

(BaFin, PM vom 07.12.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank