• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Einigung über Aufarbeitung von Cum/Cum-Gestaltungen

08.03.2017

Meldung, Steuerrecht

Einigung über Aufarbeitung von Cum/Cum-Gestaltungen

Beitrag mit Bild

© adrian_ilie825/fotolia.com

Bund und Länder haben sich auf Kriterien zur steuerlichen Aufarbeitung vergangener Cum/Cum-Gestaltungen verständigt. Die Finanzämter können damit nach einheitlichen Kriterien Cum/Cum-Transaktionen aufgreifen, die bis zum 31. Dezember 2015 durchgeführt wurden.

Die Einigung wurde in der Sitzung der Steuerabteilungsleiter der Finanzministerien von Bund und Ländern erzielt, die vom 1. bis 3. März 2017 in Berlin tagten. Zur Umsetzung des Beschlusses wird ein weiteres BMF-Schreiben vorbereitet. Das bestehende BMF-Schreiben vom 11. November 2016 zur wirtschaftlichen Zurechnung bei Wertpapiergeschäften behält Gültigkeit.

Problem mit Cum/Cum-Transaktionen

Bei Cum/Cum-Transaktionen wurden Aktien vor dem Dividendenstichtag von einem ausländischen Anteilseigner mit dem Ziel der missbräuchlichen Steuergestaltung auf eine inländische Bank übertragen und nach dem Dividendenstichtag einschließlich Dividende zurückerworben. Die inländische Bank hat sich die auf die Dividende abzuführende Kapitalertragsteuer anrechnen lassen und die Steuerersparnis mit dem ausländischen Eigner geteilt.

Gesetzesänderung stoppte Missbrauchsmöglichkeit

Seit dem 1. Januar 2016 sind Cum/Cum-Steuergestaltungen gesetzlich über § 36a EStG die Grundlage entzogen. Eine Anrechnung von Kapitalertragsteuer wird seitdem nur noch gewährt, wenn ein Aktienerwerber während eines Zeitraumes von 91 Tagen um den Dividendenstichtag die Aktie mindestens 45 Tage gehalten und dabei ein erhebliches Kursrisiko getragen hat.

(BMF, PM vom 07.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Nadine Rettenmaier


28.11.2025

Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Mit Urteil vom 11.11.2025 (C-19/23) hat der EuGH Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie (MiLoRL) für nichtig erklärt. Es stellt sich nun die Frage, ob und inwieweit das Urteil Auswirkungen auf die in Deutschland jüngst beschlossenen Mindestlohnerhöhungen zum 01.01.2026 (13,90 €) und zum 01.01.2027 (14,60 €) hat.

weiterlesen
Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Meldung

©kebox/fotolia.com


28.11.2025

Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien von Betriebsräten

Wer Hinweise auf rechtswidriges Verhalten ignoriert oder nicht nachhakt, läuft Gefahr, persönlich in die Haftung zu geraten, bestätigt das OLG Frankfurt.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien von Betriebsräten

Meldung

©animaflora/fotolia.com


28.11.2025

Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Der BFH hat eine praxisrelevante Frage zur Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten beim Verkauf von Kapitalgesellschaftsanteilen beantwortet.

weiterlesen
Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank