• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Einigung über Aufarbeitung von Cum/Cum-Gestaltungen

08.03.2017

Meldung, Steuerrecht

Einigung über Aufarbeitung von Cum/Cum-Gestaltungen

Beitrag mit Bild

© adrian_ilie825/fotolia.com

Bund und Länder haben sich auf Kriterien zur steuerlichen Aufarbeitung vergangener Cum/Cum-Gestaltungen verständigt. Die Finanzämter können damit nach einheitlichen Kriterien Cum/Cum-Transaktionen aufgreifen, die bis zum 31. Dezember 2015 durchgeführt wurden.

Die Einigung wurde in der Sitzung der Steuerabteilungsleiter der Finanzministerien von Bund und Ländern erzielt, die vom 1. bis 3. März 2017 in Berlin tagten. Zur Umsetzung des Beschlusses wird ein weiteres BMF-Schreiben vorbereitet. Das bestehende BMF-Schreiben vom 11. November 2016 zur wirtschaftlichen Zurechnung bei Wertpapiergeschäften behält Gültigkeit.

Problem mit Cum/Cum-Transaktionen

Bei Cum/Cum-Transaktionen wurden Aktien vor dem Dividendenstichtag von einem ausländischen Anteilseigner mit dem Ziel der missbräuchlichen Steuergestaltung auf eine inländische Bank übertragen und nach dem Dividendenstichtag einschließlich Dividende zurückerworben. Die inländische Bank hat sich die auf die Dividende abzuführende Kapitalertragsteuer anrechnen lassen und die Steuerersparnis mit dem ausländischen Eigner geteilt.

Gesetzesänderung stoppte Missbrauchsmöglichkeit

Seit dem 1. Januar 2016 sind Cum/Cum-Steuergestaltungen gesetzlich über § 36a EStG die Grundlage entzogen. Eine Anrechnung von Kapitalertragsteuer wird seitdem nur noch gewährt, wenn ein Aktienerwerber während eines Zeitraumes von 91 Tagen um den Dividendenstichtag die Aktie mindestens 45 Tage gehalten und dabei ein erhebliches Kursrisiko getragen hat.

(BMF, PM vom 07.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

ZEW Länder-Ranking Unternehmenssteuern


07.01.2026

Steuersätze in Europa gleichen sich an

Während in Europa vielerorts die Unternehmenssteuern steigen, könnte Deutschland mit der geplanten Unternehmenssteuersenkung wieder Anschluss finden.

weiterlesen
Steuersätze in Europa gleichen sich an

Meldung

©pitinan/123rf.com


06.01.2026

E-Mobilität: Staat entgehen über 39 Milliarden an Steuern

Die staatliche Förderung von E-Autos führt bis 2030 zu Steuerausfällen von rund 39 Milliarden Euro, vor allem durch entgangene Energie- und Kfz-Steuern.

weiterlesen
E-Mobilität: Staat entgehen über 39 Milliarden an Steuern

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


06.01.2026

Steuerlich motivierte Einlage ist kein Betriebsvermögen

Gestaltungen zur Steueroptimierung, die wirtschaftlich nicht nachvollziehbar sind oder lediglich den Anschein von Kapitalzuflüssen erwecken, stehen auf wackligem Fundament.

weiterlesen
Steuerlich motivierte Einlage ist kein Betriebsvermögen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)