Der Rat hat sich auf eine allgemeine Ausrichtung zum Entwurf einer Verordnung zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt geeinigt.
Die verstärkte Nutzung von mobilen Geräten wie Tablets und Smartphones erleichtert den Zugang zu Online-Inhaltediensten unabhängig vom Standort. Seitens der Verbraucher gibt es eine schnell wachsende Nachfrage nach Zugang zu diesen Inhalten nicht nur in ihrem Heimatland, sondern auch, wenn sie vorübergehend im Ausland sind. Daher werden Hindernisse für den Zugriff auf solche Online-Inhaltedienste und deren Nutzung im Binnenmarkt nun beseitigt.
Rechtsproblem: Gebietslizenzen
Derzeit ergeben sich Hindernisse für die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltediensten daraus, dass für die Übertragungsrechte für urheberrechtlich und/oder durch verwandte Schutzrechte geschützte Inhalte wie audiovisuelle Werke sowie für die Rechte für hochkarätige Sportveranstaltungen häufig Gebietslizenzen vergeben werden.
Strategie für einen digitalen Binnenmarkt steht
Nach der allgemeinen Ausrichtung würde die Verordnung für Online-Inhaltedienste gelten, die gegen Zahlung eines Geldbetrags bereitgestellt werden. Frei empfangbare Dienste, etwa der öffentlich-rechtliche Rundfunk, könnten von der Verordnung profitieren, sofern sie das Wohnsitzland ihrer Abonnenten überprüfen.
(EU-Kommission, PM vom 26.05.2016/ Viola C. Didier)