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25.10.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Einigung bei der Reform der Entsenderichtlinie

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©nmann77/fotolia.com

Die EU-Ministerinnen und -Minister für Beschäftigung und Soziales haben auf der Tagung des Europarats am Montag eine Einigung zur Überarbeitung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern erzielt.

Die politische Einigung über die Arbeitnehmer-Entsendung bekräftigt den zentralen Grundsatz der EU-Kommission der „gleichen Entlohnung für gleiche Arbeit am gleichen Ort“, den Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2015 und seinen Politischen Leitlinien gefordert hatte. Danach werden entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich den gleichen Vorschriften für Entlohnung und Arbeitsbedingungen unterliegen wie die Arbeitskräfte am Ort der Entsendung. Die in der letzten Woche erzielte Einigung im Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments und die jetzige Zustimmung des Rates zeigen den klaren politischen Willen aller Akteure, für einen gerechteren europäischen Arbeitsmarkt und eine bessere Durchsetzbarkeit seiner Regeln zu sorgen.

Europäische Arbeitsbehörde kommt 2018

Wie Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2017 und in der Absichtserklärung ankündigte, wird die Kommission 2018 eine Europäische Arbeitsbehörde einrichten. Sie soll dazu dienen, die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsbehörden auf allen Ebenen zu stärken sowie in grenzüberschreitenden Fällen bessere Lösungen zu finden. Außerdem wird die Kommission weitere Initiativen zur Förderung einer fairen Mobilität vorschlagen, unter anderem eine europäische Sozialversicherungsnummer, die deutlicher machen soll, welche Ansprüche den Betroffenen im Bereich der sozialen Sicherheit zustehen und wie sie diese (digital) geltend machen können.

(EU-Kommission, PM vom 24.10.2017 / Viola C. Didier)


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