12.05.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Einigung bei der Arbeitsmarktreform

Beitrag mit Bild

Neue Regeln für Leiharbeit und Werkverträge: Die Bundesregierung will den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen bekämpfen.

Die Spitzen der Regierungskoalition haben sich auf neue Regeln bei Leiharbeit und Werkverträgen geeinigt. Das Bundesarbeitsministerium will den Gesetzentwurf in Kürze ins Kabinett bringen.

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern durch ihren Arbeitgeber (Verleiher) zur Arbeitsleistung an Dritte (Entleiher). Es dient in erster Linie dem sozialen Schutz der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern. Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Arbeitnehmerüberlassung in dieser Legislaturperiode weiterzuentwickeln und auf ihre Kernfunktionen hin zu orientieren. Zudem soll der missbräuchliche Einsatz von Werkverträgen verhindert werden.

Leiharbeiter als Streikbrecher?

Nach dem Einigungspapier machte Nahles in der Schlussrunde mit den Partei- und Fraktionschefs von CDU, CSU und SPD noch Zugeständnisse. Bisher war vorgesehen, dass beim Anspruch auf den gleichen Lohn nach neun Monaten auch Zeiten vor Inkrafttreten des Gesetzes mitgezählt werden. Nun sollen nur Überlassungszeiten nach Inkrafttreten zählen. Außerdem wird künftig laut Nahles ausgeschlossen, dass Leiharbeiter als Streikbrecher eingesetzt werden können: Sie sollen weiter eingesetzt werden dürfen, wenn sie keine Aufgaben Streikender erledigen.

Gleicher Lohn – Ausnahme im Tarifvertrag möglich?

Zeitarbeiter dürfen künftig höchstens 18 Monate im selben Betrieb beschäftigt werden. Nach neun Monaten muss ihnen der gleiche Lohn gezahlt werden wie der Stammbelegschaft. Abweichungen hiervon sind dann möglich, wenn sich Arbeitgeber und Gewerkschaften darauf per Tarifvertrag verständigen.

Nahles und Merkel einig

„Es wird in Zukunft klare Regeln geben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen zu bekämpfen“, sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Auch die Bundeskanzlerin hatte mehrfach betont, dass es nicht akzeptabel sei, wenn Scheinwerkverträge vorrangig zur Umgehung arbeits- und tariflicher Regelungen eingesetzt werden.

(Bundesregierung vom 11.05.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nosua/123rf.com


21.11.2025

Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf die zu niedrigen Sammelquoten und die wachsende Umweltbelastung durch falsch entsorgte Altgeräte.

weiterlesen
Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


21.11.2025

Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Das OLG Koblenz entschied, dass eine Abhilfeklage nach dem VDuG ausschließlich gegen das Unternehmen, nicht aber gegen dessen Geschäftsführer persönlich zulässig ist.

weiterlesen
Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


21.11.2025

Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Versicherungsschutz besteht nur, wenn die im Unfallzeitpunkt verrichtete Tätigkeit in einem inneren, sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

weiterlesen
Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank