• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Einigung auf Verhältnismäßigkeitstests für reglementierte Berufe

23.03.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Einigung auf Verhältnismäßigkeitstests für reglementierte Berufe

Beitrag mit Bild

Mitgliedstaaten sollen Berufsregulierungen vor der Einführung anhand eines Verhältnismäßigkeitstests bewerten und so nachweisen, dass die Regulierung notwendig ist.

Das Europäische Parlament und der Ministerrat haben sich auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der nationalen Vorschriften für reglementierte Berufe geeinigt. Diese betrifft jegliche neue beschränkende Reglung im Bereich der Berufsreglementierung und ist Teil des im Januar 2017 vorgelegten Dienstleistungspakets.

Etwa 50 Millionen Menschen, also 22 % aller Erwerbstätigen in Europa, arbeiten in Berufen, deren Ausübung an den Besitz bestimmter Qualifikationen gebunden ist oder in denen das Führen eines bestimmten Titels geschützt ist, z. B. Rechtsanwälte oder Architekten. Für eine Reihe von Berufen, beispielsweise in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, ist die Reglementierung häufig gerechtfertigt. Es gibt jedoch zahlreiche Fälle, in denen durch übermäßig umständliche und nicht mehr zeitgemäße Vorschriften qualifizierten Bewerbern der Zugang zu Berufen unverhältnismäßig erschwert wird. Das wirkt sich aus Sicht der EU auch zum Nachteil der Verbraucher aus.

Vorläufige politische Einigung in den Trilogverhandlungen

Für die Reglementierung oder Liberalisierung freier Berufe ist die EU nicht zuständig; dies ist nach wie vor ein Vorrecht der Mitgliedstaaten. Allerdings muss ein Mitgliedstaat nach EU-Recht nachweisen, dass neue nationale Vorschriften für Freiberufler notwendig und angemessen sind. Mit der Verhältnismäßigkeitsprüfung will die Kommission nicht das geltende Recht ändern. Es geht vielmehr darum, einfach und klar darzulegen, wie die Mitgliedstaaten bei dieser umfassenden und transparenten Prüfung vorgehen sollen, bevor sie ihre nationalen Vorschriften für freiberufliche Dienstleistungen erlassen oder ändern. Die in den so genannten Trilogverhandlungen erzielte vorläufige Einigung steht noch unter dem Vorbehalt der förmlichen Annahme.

(EU-Kommission vom 22.03.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.12.2025

Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

Vereinbaren ein beherrschender Gesellschafter und seine Gesellschaft vor Fälligkeit der Darlehenszinsen eine Prolongation, liegt darin kein steuerlich relevanter Zufluss.

weiterlesen
Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

Meldung

©rcx/fotolia.com


04.12.2025

Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 entlastet die Bundesregierung die Steuerzahler, trifft aber auf Widerstand der Länder, die finanzielle Ausgleiche fordern.

weiterlesen
Bundestag verabschiedet das Steueränderungsgesetz 2025

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.12.2025

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen werden aufgrund einer zentralen Verfahrensumstellung nicht mehr sofort beim Finanzamt ausgestellt.

weiterlesen
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank