Mit der Einigung am 09.12.2025 setzt die EU ein Zeichen für Bürokratieabbau und wirtschaftliche Entlastung. Die Änderungen betreffen vor allem die Schwellenwerte für Berichtspflichten und die Pflicht zur menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfalt. Kleine und mittelgroße Unternehmen werden künftig deutlich weniger belastet. Das schafft Klarheit, reduziert Kosten und erhält dennoch wichtige Nachhaltigkeitsstandards.
Schlankere Berichtspflichten für Unternehmen
Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 450 Mio. € sollen künftig zu Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet sein. Sorgfaltspflichten zur Identifikation und Vermeidung negativer Auswirkungen auf Umwelt und Menschen sollen dagegen nur noch für sehr große Konzerne mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 1,5 Mrd. € gelten.
Darauf einigten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Mitgliedstaaten am 09.12.2025 im Rahmen des sogenannten Omnibus-I-Pakets, das eine Entlastung der Wirtschaft zum Ziel hat.
Vereinfachte Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nach der informellen Einigung müssen soziale und ökologische Informationen nur noch von EU-Unternehmen vorgelegt werden, die im Durchschnitt mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen und über 450 Mio. € Nettojahresumsatz erzielen. Für Unternehmen aus Drittstaaten wurde die Schwelle ebenfalls auf 450 Mio. € Umsatz, erzielt im EU-Binnenmarkt, angehoben.
Die Verhandler einigten sich zudem auf eine weitere Vereinfachung der Vorgaben: Die Berichterstattung soll stärker quantitativ ausgerichtet sein; branchenspezifische Berichtspflichten werden freiwillig. Kleinere Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten sollen vor zusätzlichen Anforderungen geschützt werden – sie dürfen künftig die Weitergabe von Informationen über das freiwillige Berichtsmaß hinaus verweigern.
Auf Druck des Parlaments soll die EU-Kommission ein digitales Portal schaffen, das Unternehmen Zugriff auf Vorlagen und Leitfäden zu EU- und nationalen Berichtspflichten bietet.
Sorgfaltspflichten nur noch für große Konzerne
Künftig müssen nur große EU-Konzerne mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Nettojahresumsatz von über 1,5 Mrd. € Sorgfaltspflichten entlang ihrer Wertschöpfungsketten erfüllen. Die gleichen Schwellen gelten für Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten, sofern sie diese Umsätze im Binnenmarkt erzielen. Unternehmen sollen dabei einem risikobasierten Ansatz folgen und keine unnötigen Informationen von nicht erfassten Firmen einfordern.
Konzerne, die unter die Sorgfaltspflicht fallen, müssen keinen Transformationsplan mehr vorlegen, der das Geschäftsmodell mit dem Pariser Klimaabkommen in Einklang bringt. Bei Verstößen drohen weiterhin nationale Sanktionen, darunter Bußgelder von bis zu 3% des weltweiten Jahresumsatzes. Leitlinien dazu sollen von Kommission und Mitgliedstaaten erarbeitet werden.
Wie geht es weiter?
Der Rechtsausschuss des Parlaments wird am 11.12.2025 über die vorläufige Einigung abstimmen. Das Plenum soll im Dezember in Straßburg folgen.

