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15.02.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Einigung auf EU-Arbeitsbehörde erleichtert grenzüberschreitende Mobilität

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

©DenysRudyi/fotolia.com

Die Mobilität von Bürgern auf dem europäischen Arbeitsmarkt wird mit Hilfe der Europäischen Arbeitsbehörde künftig leichter. Die EU-Kommission, das Parlament und der Rat haben eine vorläufige Einigung über die Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde erzielt.

Im September 2017 hatte Präsident Juncker erstmals eine Europäische Arbeitsbehörde angekündigt. Diese neue EU-Behörde wird die Arbeitskräftemobilität innerhalb der EU erleichtern, damit Bürger und Unternehmen die Möglichkeiten des Binnenmarkts nutzen können. Zudem wird sie die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden unterstützen, unter anderem bei der Bekämpfung von Betrug und Missbrauch im sozialen Bereich.

Dies sind die Aufgaben der Arbeitsbehörde

Etwa 17 Millionen EU-Bürger leben oder arbeiten derzeit in einem anderen Mitgliedstaat – doppelt so viele wie noch vor zehn Jahren. Die wirksame Durchsetzung der zahlreichen EU-Vorschriften in allen Mitgliedstaaten erfordert jedoch eine strukturierte Zusammenarbeit. In diesem Sinne wird die Europäische Arbeitsbehörde folgende Aufgaben wahrnehmen:

  • Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung von Informationen und Diensten für Bürger/innen und Unternehmen;
  • Förderung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten und Unterstützung der Mitgliedstaaten durch konzertierte und gemeinsame Kontrollen zur Bekämpfung von Missbrauch, Betrug und nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit;
  • Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten.

Es werden keine neuen Zuständigkeiten auf EU-Ebene geschaffen, und die Mitgliedstaaten werden weiterhin in vollem Umfang für die Durchsetzung der Arbeits- und Sozialversicherungsvorschriften zuständig sein. Der Mehrwert der Behörde besteht darin, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern, bestehende Strukturen straffen und operative Unterstützung leisten wird, sodass die Vorschriften effizienter durchgesetzt werden – zum Nutzen der Bürger/innen, der Unternehmen und der nationalen Behörden.

Finanzielle Vorteile durch die Arbeitsbehörde

Diese Straffung bringt auch finanzielle Vorteile mit sich, da sich durch die Rationalisierung bestehender Einrichtungen auf EU-Ebene Einsparungen erzielen lassen. Ferner wird die Unterstützung der Arbeitsbehörde den Mitgliedstaaten eine effizientere und umfassendere Beitreibung von Sozialversicherungsbeiträgen ermöglichen, als dies bisher der Fall war. Außerdem wird die Behörde die Mitgliedstaaten durch technische und logistische Unterstützung entlasten. Diese finanziellen Vorteile werden voraussichtlich einen großen Teil der Betriebskosten der Behörde ausgleichen, deren Jahresbudget rund 50 Mio. EUR betragen wird. Sie wird etwa 140 Bedienstete haben, darunter 60 abgeordnete nationale Sachverständige, die von ihren jeweiligen Mitgliedstaaten unter anderem als nationale Verbindungsbeamte eingesetzt werden.

(EU-Kommission, PM vom 14.02.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Otto Schmidt)“


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