• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Einheitliches Patentgericht startet zum 01.06.2023

03.03.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Einheitliches Patentgericht startet zum 01.06.2023

Als 17. Mitgliedstaat hat die Bundesrepublik Deutschland am 17.02.2023 die Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (UPC – Unified Patent Court) abgeschlossen. Damit kann der neue Spruchkörper zum 1. Juni 2023 seine Arbeit aufnehmen.

Beitrag mit Bild

© BillionPhotos.com/fotolia.com

Mit dem neuen Einheitlichen Patentgericht müssen Patente im Geltungsbereich des Abkommens nicht mehr in parallelen Prozessen vor nationalen Gerichten durchgesetzt werden, sondern können vor einer zentralen Stelle eingeklagt werden. Dies soll Kosten reduzieren und die Einheitlichkeit der Rechtsprechung sichern. Die Spruchkörper des Gerichts verteilen sich über verschiedene Mitgliedstaaten, mit einer Zentralkammer in Paris. Die Richter sind teils technisch, teils juristisch qualifiziert und entstammen unterschiedlichen Mitgliedstaaten.

Zum Hintergrund

Die deutsche Ratifizierung war durch ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, welches Teile des deutschen Zustimmungsgesetzes im Jahr 2020 für verfassungswidrig erklärt hatte, erheblich verzögert worden. Die Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Art. 89 Abs. 1 des Übereinkommens Voraussetzung für dessen Inkrafttreten, wobei eine vorläufige Anwendung seit dem 19.01.2022 erfolgte. Mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens finden zudem zwei Verordnungen zum einheitlichen Patentschutz, Nr. 1257/2012 und Nr. 1260/2012, zum 01.06.2023 Anwendung, sodass das sog. einheitliche europäische Patentsystem in den an der verstärkten Zusammenarbeit teilnehmenden Mitgliedstaaten künftig vollständig angewendet wird.


BRAK vom 02.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©ChristianMüller/fotolia.com


23.03.2026

Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Der EuGH schützt Verbraucher vor zu früh beginnenden Verjährungsfristen bei missbräuchlichen Fremdwährungsdarlehen.

weiterlesen
Fremdwährungsdarlehen: Verjährung darf Verbraucher nicht benachteiligen

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


23.03.2026

BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Eine bloße Verpachtung des übernommenen Betriebs reicht für eine Geschäftsveräußerung umsatzsteuerlich nicht aus.

weiterlesen
BFH: Keine Geschäftsveräußerung bei bloßer Verpachtung

Sponsored News


23.03.2026

ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten

Durch die CSRD und weitere neue Vorgaben entlang der Lieferkette stehen sowohl Unternehmen als auch Berater vor der Herausforderung, komplexe Regeln verlässlich zu interpretieren und prüfsichere Ergebnisse zu liefern. Während Unternehmen interne Prozesse, Maßnahmen und Datenstrukturen aufbauen müssen, benötigen Berater eine solide Grundlage für die Begleitung ihrer Mandanten.

weiterlesen
ESGPraxis KI – Das smarte KI-Tool für die effiziente Umsetzung der ESG-Pflichten
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)