• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Einheitliches Patentgericht startet zum 01.06.2023

03.03.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Einheitliches Patentgericht startet zum 01.06.2023

Als 17. Mitgliedstaat hat die Bundesrepublik Deutschland am 17.02.2023 die Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (UPC – Unified Patent Court) abgeschlossen. Damit kann der neue Spruchkörper zum 1. Juni 2023 seine Arbeit aufnehmen.

Beitrag mit Bild

© BillionPhotos.com/fotolia.com

Mit dem neuen Einheitlichen Patentgericht müssen Patente im Geltungsbereich des Abkommens nicht mehr in parallelen Prozessen vor nationalen Gerichten durchgesetzt werden, sondern können vor einer zentralen Stelle eingeklagt werden. Dies soll Kosten reduzieren und die Einheitlichkeit der Rechtsprechung sichern. Die Spruchkörper des Gerichts verteilen sich über verschiedene Mitgliedstaaten, mit einer Zentralkammer in Paris. Die Richter sind teils technisch, teils juristisch qualifiziert und entstammen unterschiedlichen Mitgliedstaaten.

Zum Hintergrund

Die deutsche Ratifizierung war durch ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, welches Teile des deutschen Zustimmungsgesetzes im Jahr 2020 für verfassungswidrig erklärt hatte, erheblich verzögert worden. Die Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Art. 89 Abs. 1 des Übereinkommens Voraussetzung für dessen Inkrafttreten, wobei eine vorläufige Anwendung seit dem 19.01.2022 erfolgte. Mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens finden zudem zwei Verordnungen zum einheitlichen Patentschutz, Nr. 1257/2012 und Nr. 1260/2012, zum 01.06.2023 Anwendung, sodass das sog. einheitliche europäische Patentsystem in den an der verstärkten Zusammenarbeit teilnehmenden Mitgliedstaaten künftig vollständig angewendet wird.


BRAK vom 02.03.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank