Bund, Länder und Bürgschaftsbanken haben sich darauf geeinigt, dass alle 16 deutschen Bürgschaftsbanken ab dem 1. Juli 2017 einheitliche und modernisierte Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (ABB) anwenden.
So wie alle Banken Allgemeine Geschäftsbestimmungen haben, brauchen die Bürgschaftsbanken ABB, um das Verhältnis zwischen den kleinen und mittleren Unternehmen als Kreditnehmern, Hausbanken und Bürgschaftsbanken einfach zu regeln. Über die Jahre hatten sich die ABB in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich entwickelt.
Vorteile für kleine und mittlere Unternehmen
Mit der jetzt gelungenen Vereinheitlichung werden die Bestimmungen auch an neue Regulierungsanforderungen für die Kreditwirtschaft und die voranschreitenden Entwicklungen zur Digitalisierung und Standardisierung von Bankprozessen angepasst. „Bundesweit einheitliche Allgemeine Bürgschaftsbedingungen unterstützen den Bürokratieabbau und verringern für die Hausbanken den Aufwand bei der Zusammenarbeit mit den Bürgschaftsbanken. Der Mittelstand profitiert davon durch erleichterten Finanzierungszugang“, erklärte Staatssekretär Matthias Machnig.
6.200 Finanzierungsvorhaben in 2016
2016 haben die Bürgschaftsbanken 6.200 Finanzierungsvorhaben unterstützt und dabei Kredite und Beteiligungen in Höhe von fast 1,7 Mrd. Euro abgesichert. Ein Schwerpunkt der Förderung liegt in der Finanzierung von Existenzgründungen und Übernahmen. Der Bund und die Länder entlasten die Bürgschaftsbanken durch anteilige Rückbürgschaften.
(BMWi, PM vom 01.06.2017/ Viola C. Didier)