• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Einfuhrumsatzsteuer: Erhebungsverfahren verbesserungswürdig

05.06.2023

Meldung, Steuerrecht

Einfuhrumsatzsteuer: Erhebungsverfahren verbesserungswürdig

Einfuhrumsatzsteuer: Erhebungsverfahren verbesserungswürdig

©donvictori0/fotolia.com

Ein breites Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Unternehmen aus Industrie, Handel und Logistik, Kammern und Steuerberaterschaft – darunter der DStV – hat dringend weitere Reformen bei der Einfuhrumsatzsteuer zur Entlastung von kleinen und mittleren Unternehmen angemahnt.

Deutschland hinkt beim Thema Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) anderen europäischen Staaten, z. B. Niederlande, Belgien oder Polen, hinterher. Warum? Diese Länder nutzen zur Erhebung der EUSt die Möglichkeit der Direktverrechnung. Das heißt, die EUSt wird nicht an die Zollbehörde entrichtet, sondern auf dem Steuerkonto beim Finanzamt vorgeschrieben und mit dem Vorsteuererstattungsanspruch verrechnet.

Aktuelles Fristenmodell ungenügend

Hierzulande hat der Gesetzgeber die Erhebung der EUSt zuletzt zum 01.12.2020 reformiert. Seither gilt das Fristenmodell. Dieses ermöglicht zwar einen Zahlungsaufschub. Aber eben keine direkte Verrechnung mit dem Vorsteuererstattungsanspruch. Dies mildert die Liquiditätsbelastungen kleiner und mittlerer Unternehmen nur bedingt ab.

Sehr häufig haben gerade KMU kein eigenes Aufschubkonto. Nicht etwa, weil sie Probleme mit dem Antragsformular hätten – nein, vielmehr da sie z. B. die hierfür notwendige Anzahl an Einfuhren bzw. die benötigten Mindesteinfuhrsummen nicht erreichen. In Folge können sie nicht von der verlängerten Fälligkeitsfrist für die EUSt profitieren. Das belastet ihre Liquidität.

Verrechnungsmodell konkurrenzlos

Ein aktuelles Gutachten des Deutschen Maritimen Zentrums (DMZ) hat erneut die Vorteile der Direktverrechnung aufgezeigt. Das Gutachten bekräftigt: Das Verrechnungsmodell sei „konkurrenzlos“. Ferner führe eine Veränderung zu keinen Steuermindereinnahmen.

Zeit zum Handeln

Ein breites Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Unternehmen aus Industrie, Handel und Logistik, Kammern und Steuerberaterschaft hat daher nun die Finanzminister von Bund und Ländern mit Nachdruck aufgefordert, die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer weiter zu vereinfachen. Die bestehenden Wettbewerbsnachteile sollten beseitigt werden. Lesen Sie mehr dazu im gemeinsamen Positionspapier bzw. der Pressemitteilung. Auch der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) ist Teil des genannten Bündnisses.


DStV vom 02.06.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Gender, Pay-gap, Frauenquote, Frauen, Vergleichsentgelt, Diskriminierung
©GregBrave/fotolia.com


03.10.2023

Keine Deutsche Einheit bei der Gleichstellung

Bei Erwerbsbeteiligung, Arbeitszeit, Bezahlung, Führungspositionen oder Absicherung im Alter gibt es noch immer Abstände zwischen Männern und Frauen.

Keine Deutsche Einheit bei der Gleichstellung
Verbraucher, Verbraucherschutz
©wsf-f/fotolia.com


02.10.2023

Neues Klagerecht für Verbraucherverbände

Der Bundesrat hat den Weg für die Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie freigemacht. Die neue Form der Sammelklage ermöglicht direkte Entschädigungszahlungen.

Neues Klagerecht für Verbraucherverbände

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App