Der Wert von Wertpapierdepots in Deutschland ist gestiegen. Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren unterliegen dem Abgeltungssteuersatz von 25 %. Die Einführung einer Spekulationsfrist für langfristige Anlagen in Wertpapieren sei derzeit nicht geplant, erklärt die Bundesregierung.
Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben kurz vor Weihnachten im Rahmen des „Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ die Verlustverrechnung von Kapitaleinkünften nach Ansicht der FDP-Fraktion zum Nachteil vieler Anleger geändert. Durch die neu eingeführte Regelung in § 20 Absatz 6 Satz 5 f. EStG können Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. Die FDP lehnt diese Einschränkung deutlich ab.
Wert von Depots gestiegen
Auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18042), dass in Deutschland zum Jahresende 2019 23.465 Millionen Wertpapierdepots geführt wurden. Der Kurswert pro Depot habe 50.035 Euro betragen. Danach lag der durchschnittliche Kurswert je Depot im Jahre 2010 noch bei 30.967 Euro.
Keine Wiedereinführung der Spekulationsfrist
Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren dem Abgeltungssteuersatz von 25 %. Im Rahmen einer Günstigerprüfung könne die Anwendung der tariflichen Einkommensteuer beantragt werden, wenn dies zu einer niedrigeren Steuerbelastung führe. Die Einführung einer Spekulationsfrist für langfristige Anlagen in Wertpapieren sei derzeit nicht geplant.
(Dt. Bundestag, hib vom 07.04.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)