• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Einführung von Spekulationsfrist nicht geplant

14.04.2020

Meldung, Steuerrecht

Einführung von Spekulationsfrist nicht geplant

Beitrag mit Bild

©8vfanrf /123rf.com

Der Wert von Wertpapierdepots in Deutschland ist gestiegen. Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren unterliegen dem Abgeltungssteuersatz von 25 %. Die Einführung einer Spekulationsfrist für langfristige Anlagen in Wertpapieren sei derzeit nicht geplant, erklärt die Bundesregierung.

Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben kurz vor Weihnachten im Rahmen des „Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ die Verlustverrechnung von Kapitaleinkünften nach Ansicht der FDP-Fraktion zum Nachteil vieler Anleger geändert. Durch die neu eingeführte Regelung in § 20 Absatz 6 Satz 5 f. EStG können Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. Die FDP lehnt diese Einschränkung deutlich ab.

Wert von Depots gestiegen

Auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18042), dass in Deutschland zum Jahresende 2019 23.465 Millionen Wertpapierdepots geführt wurden. Der Kurswert pro Depot habe 50.035 Euro betragen. Danach lag der durchschnittliche Kurswert je Depot im Jahre 2010 noch bei 30.967 Euro.

Keine Wiedereinführung der Spekulationsfrist

Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren dem Abgeltungssteuersatz von 25 %. Im Rahmen einer Günstigerprüfung könne die Anwendung der tariflichen Einkommensteuer beantragt werden, wenn dies zu einer niedrigeren Steuerbelastung führe. Die Einführung einer Spekulationsfrist für langfristige Anlagen in Wertpapieren sei derzeit nicht geplant.

(Dt. Bundestag, hib vom 07.04.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)