03.03.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Einführung des Wettbewerbsregisters

Beitrag mit Bild

Auf Ebene des Bundes wird ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen eingerichtet.

Das geplante Wettbewerbsregister (WRegG) soll den fairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen sichern, Bieter von Nachweispflichten entlasten und öffentlichen Auftraggebern die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erleichtern.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters regelt u. a. die zur Eintragung von Unternehmen im Wettbewerbsregister führenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Das Register soll von einer Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) geführt werden.

Nachweis von Compliance-Maßnahmen

Zudem soll das Gesetz Unternehmen ermöglichen, im Falle von Rechtsverstößen ihre „Selbstreinigung“ – zum Beispiel aufgrund von Compliance-Maßnahmen – gegenüber einer zentralen Stelle nachzuweisen. Zwar existieren in einigen Bundesländern bereits „Korruptionsregistergesetze“, jedoch fehlt es bislang an einer bundeseinheitlichen Regelung. Sowohl die Justizministerkonferenz als auch die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder haben die Bundesregierung daher aufgefordert, ein zentrales Bundesregister zu schaffen.

(BRAK, Nachrichten aus Berlin vom 01.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Lisa Fiedler


25.03.2026

Kryptowerte in der Erbschaftsteuer – was ist, wenn der Zugriff fehlt?

Ein Fall, wie er in der Praxis zunehmend häufig auftritt: Der Erbe weiß, dass der Erblasser früh in Kryptowerte investiert hat und erhebliche Vermögenswerte aufgebaut wurden.

weiterlesen
Kryptowerte in der Erbschaftsteuer – was ist, wenn der Zugriff fehlt?

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


25.03.2026

Lebensversicherung: BGH billigt kapitalmarktabhängige Stornoabzüge

Versicherer dürfen Stornoabzüge bei der Kündigung von Lebensversicherungen auch über ein festgelegtes Berechnungsverfahren regeln.

weiterlesen
Lebensversicherung: BGH billigt kapitalmarktabhängige Stornoabzüge

Meldung

©georgejmclittle/fotolia.com


25.03.2026

Diensthandy wird zum Standard

Immer mehr Unternehmen stellen ihren Beschäftigten ein Diensthandy zur Verfügung, das häufig auch privat genutzt werden darf.

weiterlesen
Diensthandy wird zum Standard
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)