Das geplante Wettbewerbsregister (WRegG) soll den fairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen sichern, Bieter von Nachweispflichten entlasten und öffentlichen Auftraggebern die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erleichtern.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters regelt u. a. die zur Eintragung von Unternehmen im Wettbewerbsregister führenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Das Register soll von einer Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) geführt werden.
Nachweis von Compliance-Maßnahmen
Zudem soll das Gesetz Unternehmen ermöglichen, im Falle von Rechtsverstößen ihre „Selbstreinigung“ – zum Beispiel aufgrund von Compliance-Maßnahmen – gegenüber einer zentralen Stelle nachzuweisen. Zwar existieren in einigen Bundesländern bereits „Korruptionsregistergesetze“, jedoch fehlt es bislang an einer bundeseinheitlichen Regelung. Sowohl die Justizministerkonferenz als auch die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder haben die Bundesregierung daher aufgefordert, ein zentrales Bundesregister zu schaffen.
(BRAK, Nachrichten aus Berlin vom 01.03.2017/ Viola C. Didier)