• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Einbeziehung der Compliance in die Steuerprüfung

28.02.2022

Meldung, Steuerrecht

Einbeziehung der Compliance in die Steuerprüfung

Bayern startet ein Pilotprojekt zur Einbeziehung von modernen Compliance-Systemen der Unternehmen in die steuerliche Betriebsprüfung. Unternehmen, die sich in der Steuerprüfung gegenüber der Finanzverwaltung transparent zeigen, sollen von einer schnelleren Abwicklung der Prüfungen und damit früheren Rechtssicherheit profitieren.

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

„Eine moderne Betriebsprüfung muss mit aktuellen Entwicklungen in der Wirtschaft Schritt halten. In einem Pilotprojekt werden wir interne Steuerkontrollsysteme von Unternehmen gezielt in die Prüfung einbeziehen. Mit den gewonnenen Erkenntnissen wollen wir unsere Prüfungsmethoden weiterentwickeln. Das macht Steuerprüfungen zukünftig effizienter und schneller“, erklärt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der Vorstellung des Pilotprojekts mit zwei großen bayerischen Unternehmen.

Trend zu mehr Steuertransparenz

Das Pilotprojekt bestätigt den langfristigen Trend zu mehr und fehlerfreier Transparenz im Zahlenwerk aller Steuerpflichtigen. Dieser Trend ist durch internationale Entwicklungen unterstützt wie die Einführung der sogenannten FATCA-Meldepflichten in USA und dem Pendant der OECD zum internationalen Informationsaustausch nach ‚Common Reporting Standards‘. Beide Vereinbarungen bzw. die nationalen Gesetze ermöglichen den teilnehmenden Staaten den internationalen, automatischen und elektronischen Datenaustausch der Bankdaten ihrer Bürger bzw. Unternehmen. Unternehmensverantwortliche sollten sich also langfristig auf dieses Thema einstellen.

Mehr Rechtssicherheit bei der Steuerprüfung

Durch die Einbeziehung von Steuerkontrollsystemen können Unternehmen künftig Schwerpunkte der Steuerprüfungen noch gezielter setzen. In vielen Unternehmen befinden sich derzeit interne Steuerkontrollsysteme im Aufbau. Diese sollen die Einhaltung steuerlicher Pflichten in einem Unternehmen sicherstellen. Im Rahmen des Pilotprojekts können Erkenntnisse über die Wirkungsweise von Steuerkontrollsystemen gewonnen und damit die gegenseitige Vertrauensbasis gestärkt werden.

Ziel einer modernen Steuerprüfung muss sein, unternehmensinterne Steuerkontrollsysteme zukünftig rechtssicher in Außenprüfungen einbeziehen zu können. Dazu müsste das dafür maßgebliche Bundesrecht noch eine entsprechende Modernisierung erfahren.


StMFH vom 24.02.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©valerybrozhinsky/fotolia.com


23.05.2025

100 Tage vor dem Data Act: Kaum ein Unternehmen ist vorbereitet

In gut 100 Tagen wird der EU Data Act verbindlich. Doch viele Unternehmen sind noch weit von der Umsetzung entfernt – mit weitreichenden Folgen.

weiterlesen
100 Tage vor dem Data Act: Kaum ein Unternehmen ist vorbereitet

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


23.05.2025

Betriebsratswahl: BAG urteilt zu Matrixstrukturen

Arbeitnehmer – auch solche mit funktionsübergreifenden Rollen – können in mehreren Betrieben wahlberechtigt sein, wenn sie dort tatsächlich eingebunden sind.

weiterlesen
Betriebsratswahl: BAG urteilt zu Matrixstrukturen

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


22.05.2025

Zollamt-Zuständigkeit nach Unternehmensverschmelzung geklärt

Wer Steuerentlastung nach dem Strom- oder Energiesteuergesetz beantragen will, sollte genau wissen, welches Hauptzollamt zuständig ist.

weiterlesen
Zollamt-Zuständigkeit nach Unternehmensverschmelzung geklärt

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank