• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Einbeziehung der Compliance in die Steuerprüfung

28.02.2022

Meldung, Steuerrecht

Einbeziehung der Compliance in die Steuerprüfung

Bayern startet ein Pilotprojekt zur Einbeziehung von modernen Compliance-Systemen der Unternehmen in die steuerliche Betriebsprüfung. Unternehmen, die sich in der Steuerprüfung gegenüber der Finanzverwaltung transparent zeigen, sollen von einer schnelleren Abwicklung der Prüfungen und damit früheren Rechtssicherheit profitieren.

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

„Eine moderne Betriebsprüfung muss mit aktuellen Entwicklungen in der Wirtschaft Schritt halten. In einem Pilotprojekt werden wir interne Steuerkontrollsysteme von Unternehmen gezielt in die Prüfung einbeziehen. Mit den gewonnenen Erkenntnissen wollen wir unsere Prüfungsmethoden weiterentwickeln. Das macht Steuerprüfungen zukünftig effizienter und schneller“, erklärt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der Vorstellung des Pilotprojekts mit zwei großen bayerischen Unternehmen.

Trend zu mehr Steuertransparenz

Das Pilotprojekt bestätigt den langfristigen Trend zu mehr und fehlerfreier Transparenz im Zahlenwerk aller Steuerpflichtigen. Dieser Trend ist durch internationale Entwicklungen unterstützt wie die Einführung der sogenannten FATCA-Meldepflichten in USA und dem Pendant der OECD zum internationalen Informationsaustausch nach ‚Common Reporting Standards‘. Beide Vereinbarungen bzw. die nationalen Gesetze ermöglichen den teilnehmenden Staaten den internationalen, automatischen und elektronischen Datenaustausch der Bankdaten ihrer Bürger bzw. Unternehmen. Unternehmensverantwortliche sollten sich also langfristig auf dieses Thema einstellen.

Mehr Rechtssicherheit bei der Steuerprüfung

Durch die Einbeziehung von Steuerkontrollsystemen können Unternehmen künftig Schwerpunkte der Steuerprüfungen noch gezielter setzen. In vielen Unternehmen befinden sich derzeit interne Steuerkontrollsysteme im Aufbau. Diese sollen die Einhaltung steuerlicher Pflichten in einem Unternehmen sicherstellen. Im Rahmen des Pilotprojekts können Erkenntnisse über die Wirkungsweise von Steuerkontrollsystemen gewonnen und damit die gegenseitige Vertrauensbasis gestärkt werden.

Ziel einer modernen Steuerprüfung muss sein, unternehmensinterne Steuerkontrollsysteme zukünftig rechtssicher in Außenprüfungen einbeziehen zu können. Dazu müsste das dafür maßgebliche Bundesrecht noch eine entsprechende Modernisierung erfahren.


StMFH vom 24.02.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


30.04.2026

GmbH-Anteil gespendet: BFH kürzt Spendenabzug stark

Bei Sachspenden von GmbH-Anteilen zählt nicht der formale Anteil, sondern die tatsächliche wirtschaftliche Werthaltigkeit, so der BFH.

weiterlesen
GmbH-Anteil gespendet: BFH kürzt Spendenabzug stark

Steuerboard

Elisabeth Märker


29.04.2026

BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Im vergangenen Herbst hat der BFH drei neue Entscheidungen zum Thema Betriebsvorrichtungen/erweiterte Gewerbesteuerkürzung veröffentlicht.

weiterlesen
BFH-Updates zum Thema Betriebsvorrichtungen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


29.04.2026

45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe

Im Jahr 2025 zahlten Unternehmen in Deutschland durchschnittlich 45 € pro geleisteter Arbeitsstunde und damit rund 29% mehr als im EU-Durchschnitt.

weiterlesen
45 Euro pro Stunde: Arbeitskosten belasten Betriebe
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht