Im März jährt sich das Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zum ersten Mal. Eine erste Bilanz zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz fällt trotz Corona-Krise positiv aus.
Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz werden die Regelungen für den Aufenthalt und die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten dem wirtschaftlichen Bedarf entsprechend gezielt geöffnet. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz war Teil des Gesetzespakets zur Migration, das im Juni 2019 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Es setzt die Vereinbarung der Regierungsparteien im Koalitionsvertrag.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz sichert Fachkräftebedarf
Im Mittelpunkt des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes stehen Fachkräfte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Neu ermöglicht wurde die Einreise zur Ausbildungsplatzsuche und zur Arbeitsplatzsuche für diese Fachkräfte. Grundlegend für den Zugang zum Arbeitsmarkt sind nach wie vor die Prüfung der Gleichwertigkeit der Qualifikation und die Prüfung der Arbeitsbedingungen. Die Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wurden attraktiver und praxistauglicher gestaltet.
- IT-Fachkräfte können bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung auch ohne formalen Abschluss einreisen.
- Niedrigqualifizierte bleiben grundsätzlich von den neuen Einwanderungsbestimmungen ausgeschlossen.
Zahlreiche weitere begleitende Maßnahmen
Die Bundesregierung hat begleitend intensiv an weiteren Maßnahmen zur Verbesserung von Verwaltungs- und Anerkennungsverfahren und zur Ausweitung der Sprachförderung gearbeitet. Sie hat eine Strategie zur Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland entwickelt und gezielte Werbemaßnahmen im Ausland durchgeführt. Auf dem Dachportal der Bundesregierung für die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland stehen unter www.make-it-in-germany.com/de/ umfassende Informationen für Unternehmen und ausländische Fachkräfte bereit.
Positive Bilanz nach einem Jahr
Im Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 haben die deutschen Auslandsvertretungen trotz der Corona-Pandemie fast 30.000 Visa an qualifizierte Fachkräfte und Auszubildende aus Drittstaaten erteilt. Vom wichtigen neuen Instrument des beschleunigten Fachkräfteverfahrens machen die Unternehmen in der Praxis zunehmend Gebrauch.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein modernes Regelungswerk, mit dem qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern in geordneten und zügigen Verfahren nach Deutschland kommen können. Es hilft so, den Fachkräftebedarf der deutschen Wirtschaft zu decken.
(BMAS vom 26.02.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)