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01.03.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Eigenkapitalverordnung: BaFin widerruft Allgemeinverfügung

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Eigenkapitalverordnung: Die BaFin hat ihre Allgemeinverfügung vom 20. Februar 2014 widerrufen.

Die BaFin widerruft ihre Allgemeinverfügung vom zu Art. 467 Abs. 2 der Eigenkapitalverordnung CRR (Capital Requirements Regulation). Der Widerruf erfolgte auf Grundlage des Widerrufsvorbehaltes nach Ziffer 2 der Allgemeinverfügung.

Hintergrund für den Widerruf der Allgemeinverfügung ist, dass die Europäische Kommission mit ihrer Verordnung vom 22. November 2016 den internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS 9 auf europäischer Ebene übernommen und für verbindlich erklärt hat. Damit ist das Wahlrecht aus Art. 467 Abs. 2 CRR erloschen und der nationale Rechtsrahmen entsprechend anzupassen.

(BaFin, PM vom 20.02.2017/ Viola C. Didier)


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