• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Eigenkapitalverordnung: BaFin widerruft Allgemeinverfügung

01.03.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Eigenkapitalverordnung: BaFin widerruft Allgemeinverfügung

Beitrag mit Bild

Eigenkapitalverordnung: Die BaFin hat ihre Allgemeinverfügung vom 20. Februar 2014 widerrufen.

Die BaFin widerruft ihre Allgemeinverfügung vom zu Art. 467 Abs. 2 der Eigenkapitalverordnung CRR (Capital Requirements Regulation). Der Widerruf erfolgte auf Grundlage des Widerrufsvorbehaltes nach Ziffer 2 der Allgemeinverfügung.

Hintergrund für den Widerruf der Allgemeinverfügung ist, dass die Europäische Kommission mit ihrer Verordnung vom 22. November 2016 den internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS 9 auf europäischer Ebene übernommen und für verbindlich erklärt hat. Damit ist das Wahlrecht aus Art. 467 Abs. 2 CRR erloschen und der nationale Rechtsrahmen entsprechend anzupassen.

(BaFin, PM vom 20.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©marketlan/123rf.com 


04.11.2025

Die Risikoanalyse nach § 5 Geldwäschegesetz

Jede WP/vBP-Praxis muss unabhängig von Größe oder Mandaten eine Risikoanalyse zur Geldwäsche erstellen, dokumentieren und regelmäßig aktualisieren.

weiterlesen
Die Risikoanalyse nach § 5 Geldwäschegesetz

Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


04.11.2025

BAG lehnt Regelwert für die Verhältnismäßigkeit einer Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis weiterhin ab

Mit Urteil vom 30.10.2025 – 2 AZR 160/24 hat das BAG entschieden, dass es für die Verhältnismäßigkeit einer Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis i.S.d. § 15 Abs. 3 TzBfG keinen (etwa prozentualen) Regelwert gibt.

weiterlesen
BAG lehnt Regelwert für die Verhältnismäßigkeit einer Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis weiterhin ab

Meldung

sdecoret/123rf.com


04.11.2025

Leitlinien zur KI-Nutzung durch die Rechtsanwaltschaft

Ein neuer CCBE-Leitfaden zeigt, wie die Anwaltschaft generative KI sinnvoll, sicher und im Einklang mit den berufsrechtlichen Standards einsetzen kann.

weiterlesen
Leitlinien zur KI-Nutzung durch die Rechtsanwaltschaft

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank