• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Eigenkapitalverordnung: BaFin widerruft Allgemeinverfügung

01.03.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Eigenkapitalverordnung: BaFin widerruft Allgemeinverfügung

Beitrag mit Bild

Eigenkapitalverordnung: Die BaFin hat ihre Allgemeinverfügung vom 20. Februar 2014 widerrufen.

Die BaFin widerruft ihre Allgemeinverfügung vom zu Art. 467 Abs. 2 der Eigenkapitalverordnung CRR (Capital Requirements Regulation). Der Widerruf erfolgte auf Grundlage des Widerrufsvorbehaltes nach Ziffer 2 der Allgemeinverfügung.

Hintergrund für den Widerruf der Allgemeinverfügung ist, dass die Europäische Kommission mit ihrer Verordnung vom 22. November 2016 den internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS 9 auf europäischer Ebene übernommen und für verbindlich erklärt hat. Damit ist das Wahlrecht aus Art. 467 Abs. 2 CRR erloschen und der nationale Rechtsrahmen entsprechend anzupassen.

(BaFin, PM vom 20.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

imilian/123rf.com


25.11.2025

Neues EU-Whistleblower-Tool für KI-Verstöße

Die EU-Kommission hat ein digitales Tool veröffentlicht, mit dem Personen vertraulich und anonym mögliche Verstöße gegen das KI-Gesetz melden können.

weiterlesen
Neues EU-Whistleblower-Tool für KI-Verstöße

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


25.11.2025

Bereitschaft zur Weiterbildung stagniert

Der technologische Wandel nimmt immer mehr Geschwindigkeit auf, gleichzeitig stagniert die Bereitschaft zur Weiterbildung, zeigt eine aktuelle Studie.

weiterlesen
Bereitschaft zur Weiterbildung stagniert

Meldung

©peshkova/123rf.com


24.11.2025

Wenn KI zum Kollegen wird

Das Verständnis von Zusammenarbeit und Führung ändert sich, denn mit dem Einzug der agentischen KI entstehen neue Rollen in Unternehmen.

weiterlesen
Wenn KI zum Kollegen wird

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank