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01.04.2026

Meldung, Steuerrecht

Ehegattensplitting: Was eine Reform unterm Strich bedeutet

Eine Reform des Ehegattensplittings soll neue Arbeitsanreize schaffen, hätte aber spürbare Nebenwirkungen. Aktuelle Berechnungen des IW zeigen, dass vor allem Alleinverdiener-Familien mit einer deutlich höheren Steuerlast rechnen müssten. Ob damit tatsächlich mehr Menschen in Arbeit kommen, bleibt allerdings offen.

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©Jürgen Fälchle/fotolia.com

Wer das Ehegattensplitting einschränkt, um Arbeitsanreize für Zweitverdiener zu verbessern, erhöht vor allem für Alleinverdiener-Familien die Steuerlast, zeigen aktuelle Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Die Haushalte in Deutschland hätten im vergangenen Jahr ohne das Ehegattensplitting rund 25 Mrd. € mehr Einkommensteuer bezahlt. Rund 91% des Splittingeffekts entfielen auf Ehepaare mit Kindern, 9% auf kinderlose Paare. Besonders profitieren Familien mit nur einem Alleinverdiener. Auf sie entfiel mehr als ein Drittel des gesamten Splitting-Vorteils, obwohl es mit 11,3 Millionen Haushalten mehr als fünfmal so viele Doppelverdiener wie Alleinverdiener (2,2 Millionen) gibt.

Ob das so bleibt, ist fraglich. SPD-Chef Lars Klingbeil hat eine Reform des Ehegattensplittings vorgeschlagen. Offen ist, wie weit sie gehen soll. Denn gegen eine vollständige Abschaffung gibt es verfassungsrechtliche Bedenken. Wahrscheinlicher wäre deshalb ein sog. Realsplitting. Bei diesem Modell könnte der besserverdienende Partner nur einen fixen Betrag an den Partner übertragen, im Raum steht eine Summe in Höhe des Grundfreibetrags (aktuell 12.348 €).

Doppelverdiener kaum betroffen

Die IW-Berechnungen zeigen: Eine solche Neuregelung träfe vor allem Alleinverdiener-Haushalte. Verdient ein Partner 100.000 € und der andere nichts, beträgt der Splittingeffekt derzeit 9.768 € Steuern. Der Grund: Das gesamte Einkommen wird rechnerisch auf beide Partner aufgeteilt, was die Steuerlast deutlich senkt. Beim Realsplitting fiele dieser Vorteil großteils weg – der Alleinverdiener dürfte nur noch den Grundfreibetrag auf den Partner übertragen. Folge: 4.582 € Mehrbelastung im Jahr.

Bei Doppelverdiener-Haushalten mit vergleichbarem Gesamteinkommen, aber geringerer Einkommensdifferenz fällt die Mehrbelastung deutlich geringer aus oder entfällt ganz. Ein Doppelverdiener-Paar, das 50.000 und 25.000 € im Jahr verdient, käme auf die gleiche Steuerzahlung wie bisher. Erst mit deutlich steigendem Einkommensunterschied machte sich eine Neuregelung bemerkbar.

Arbeitsmarktpolitischer Effekt offen

Ob eine Reform ihre erwünschten Ziele erreicht – mehr Menschen in Arbeit zu bekommen –, steht auf einem anderen Blatt. In der Tat würde sie einen solchen Anreiz setzen, schließlich bliebe für den Zweitverdiener ein größerer Teil des Mehrverdiensts netto. Zudem ließe sich die Steuererhöhung durch Mehrarbeit ausgleichen.

Der Effekt bleibt jedoch begrenzt: Ohne ausreichende Kinderbetreuung können viele Familien das Arbeitsvolumen nicht erhöhen. Da eine Reform zudem nur für neue Ehen gelten soll, wären die kurzfristigen Wirkungen auf Arbeitsangebot und Steuereinnahmen gering. Eine Reform des Ehegattensplittings kann so allenfalls eine Stellschraube sein; sie ersetzt keine umfassende Familien- und Arbeitsmarktpolitik.


IW Köln vom 31.03.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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