26.11.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

EGMR zur anwaltlichen Schweigepflicht

Beitrag mit Bild

©jeremiasmünch/fotolia.com

Die Schweigepflicht unter der Lupe: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 19.11.2020 in der Rechtssache Rechtsanwalt Klaus Müller ./. Bundesrepublik Deutschland entschieden, dass der Beschwerdeführer, ein deutscher Rechtsanwalt, der sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft, zur Aussage verpflichtet werden kann.

Unter Berufung auf seine anwaltliche Schweigepflicht hatte sich der Beschwerdeführer geweigert, als Zeuge in einem Strafverfahren gegen die ehemaligen Geschäftsführer von vier Unternehmen auszusagen, denen er vor ihrer Insolvenz Rechtsberatung erteilt hatte. Der Beschwerdeführer war nur vom derzeitigen Geschäftsführer dieser Unternehmen von seiner Vertraulichkeitspflicht befreit worden, nicht jedoch von den anderen ehemaligen, ebenfalls angeklagten Geschäftsführern.

Wie weit geht die Schweigepflicht?

Trotz widersprüchlicher Rechtsprechung in Deutschland zu § 53 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 70 StPO zum Umfang der Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht kommt der EGMR zum Ergebnis, dass der Antragsteller keine Gefahr lief, wegen einer Verletzung des Berufsgeheimnisses gemäß § 203 StGB verurteilt zu werden. Der EGMR sah keine Verletzung von Art. 8 EMRK, der Rechtsanwalt wurde wegen seiner Verweigerung zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 600 Euro verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verfassungsbeschwerde ohne Begründung nicht angenommen.

(BRAK vom 26.11.2020/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Insolvenz- und Sanierungsrecht (RWS Verlag)“


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte/fotolia.com


11.02.2026

FAQ zur Aktivrente veröffentlicht

Mit den FAQ zur Aktivrente reagiert das BMF auf zahlreiche offene Praxisfragen und greift dabei Anregungen des Deutscher Steuerberaterverband auf.

weiterlesen
FAQ zur Aktivrente veröffentlicht

Meldung

©djedzura/123rf.com


10.02.2026

Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Eine Strahlenschutzbeauftragte darf nicht gekündigt oder abgemahnt werden, weil sie eine Anweisung zum Gendern eines Textes nicht vollständig umgesetzt hat.

weiterlesen
Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Meldung

©zest_marina/fotolia.com


10.02.2026

Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch

Das LAG München betont die Verantwortung des Arbeitgebers für die Einsatzplanung und bestätigt, dass Lohn auch bei Nichtarbeit zu zahlen ist.

weiterlesen
Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)