28.01.2025

Arbeitsrecht, Meldung

EGMR richtet Ethikrat ein

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Einrichtung eines Ethikrats beschlossen, der den Präsidenten des Gerichts in Fragen der richterlichen Ethik beraten soll.

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©adiruch/fotolia.com

Die Einrichtung eines Ethikrats beim EGMR markiert einen wichtigen Schritt des Gerichts, sein Engagement für ethische Standards zu demonstrieren. Besonderer Fokus liegt dabei auf der Sicherstellung, dass die ethischen Anforderungen an die Richter transparent werden.

Beratung in ethischen Fragen

EGMR-Richter haben künftig die Möglichkeit, den Ethikrat zu konsultieren. Dies kann insbesondere dann geschehen, wenn ein Richter Rat in Bezug auf die Einhaltung der ethischen Standards in einer bestimmten Situation sucht. Der Ethikrat wird befugt sein, Richtlinien für amtierende, Ad-hoc- und ehemalige Richter zu geben. Zudem kann der Rat auch das Gericht als Institution zu ethischen Fragen beraten.

Zusammensetzung des Ethikrats

Der Ethikrat wird aus fünf Mitgliedern bestehen:

  • dem dienstältesten Vizepräsidenten des Gerichts,
  • dem dienstältesten Kammerpräsidenten
  • sowie den drei dienstältesten amtierenden Richtern.

Unterstützt wird der Ethikrat durch den Kanzler des Gerichts, der administrative und organisatorische Aufgaben übernimmt.

Hintergrund und rechtliche Verankerung

Die Einrichtung des Ethikrats steht im Einklang mit der Entschließung zu richterlicher Ethik, die zuletzt im Jahr 2021 aktualisiert wurde. Diese Entschließung betont die zentrale Rolle des Präsidenten bei der Beratung zu ethischen Fragen. Artikel 12 der Entschließung wurde entsprechend geändert, um die Einrichtung und die Arbeitsweise des Ethikrats zu reflektieren.

Mit diesem Schritt unterstreicht der EGMR sein Bekenntnis zu höchsten ethischen Standards und Transparenz in der Rechtsprechung.


EGMR vom 27.01.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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