• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EGMR: Arbeitgeber darf private Arbeitnehmer-E-Mails überwachen

21.01.2016

Arbeitsrecht, Meldung

EGMR: Arbeitgeber darf private Arbeitnehmer-E-Mails überwachen

Beitrag mit Bild

EGMR-Entscheidungen sind für alle Länder bindend, die die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet haben – also auch für Deutschland.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem Urteil vom 12.01.2016 (Barbulescu/Rumänien, Beschwerdenr. 61496/08) entschieden, dass die Überwachung der Internetnutzung eines Arbeitnehmers durch dessen Arbeitgeber keinen Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) darstellt.

Der Beschwerdeführer, Herr Barbulescu, wurde von seinem Arbeitgeber darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein auf Anweisung seines Arbeitgebers eingerichtetes E-Mail-Konto überwacht worden war und die Aufzeichnungen eine private Nutzung auswiesen. Nachdem Herr Barbulescu dies bestritt, wurden ihm die Protokolle seiner Kommunikation inklusive Nachrichten vorgelegt, die er mit seinem Bruder und seiner Verlobten über sein Gesundheits- und Geschlechtsleben ausgetauscht hatte. In der Folge wurde Herrn Barbulescu gekündigt.

Überwachung ist nicht „unbillig“

Nach dem EGMR hätten die heimischen Gerichte dem Antragsteller die Möglichkeit gegeben, seine Argumente zu einer Verletzung von Art. 8 EMRK vorzubringen. Außerdem hätten diese die Interessen des Beschwerdeführers in einen fairen Ausgleich mit denen des Arbeitgebers gebracht, unter anderem hätten sie in ihren Entscheidungen keine Einzelheiten über die E-Mail-Kommunikation genannt. Es sei vom Arbeitgeber nicht unbillig, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers während der Arbeitszeit überprüfen zu wollen.

(Deutscher Anwaltverein, Europa im Überblick 02/16/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©skywalk154/fotolia.com


06.02.2026

Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Die Rentenversicherung darf in Privathaushalten keine Betriebsprüfungen wegen Schwarzarbeit durchführen; zuständig für Beitragserhebungen sind allein die Krankenkassen.

weiterlesen
Betriebsprüfung in Privathaushalten aufgrund von Schwarzarbeit

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


06.02.2026

Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Der BFH entschied, dass ein beim Erwerb noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht als steuerpflichtige Gegenleistung gilt und somit die Grunderwerbsteuer erhöht.

weiterlesen
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Rechtsboard

Paul Schreiner


05.02.2026

Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit

Mit Spannung durften drei der ersten Entscheidungen des BAG in diesem Jahr erwartet werden: jene zur Wirksamkeit von Betriebsratswahlen in Gebieten, in denen Arbeitgeber keine physischen Betriebe haben, aber eine Vielzahl von Mitarbeitern im Wege der Plattformarbeit beschäftigen.

weiterlesen
Keine Betriebsratswahl in der Plattformökonomie ohne organisatorische Selbstständigkeit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)