• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EGMR: Arbeitgeber darf private Arbeitnehmer-E-Mails überwachen

21.01.2016

Arbeitsrecht, Meldung

EGMR: Arbeitgeber darf private Arbeitnehmer-E-Mails überwachen

Beitrag mit Bild

EGMR-Entscheidungen sind für alle Länder bindend, die die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet haben – also auch für Deutschland.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem Urteil vom 12.01.2016 (Barbulescu/Rumänien, Beschwerdenr. 61496/08) entschieden, dass die Überwachung der Internetnutzung eines Arbeitnehmers durch dessen Arbeitgeber keinen Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) darstellt.

Der Beschwerdeführer, Herr Barbulescu, wurde von seinem Arbeitgeber darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein auf Anweisung seines Arbeitgebers eingerichtetes E-Mail-Konto überwacht worden war und die Aufzeichnungen eine private Nutzung auswiesen. Nachdem Herr Barbulescu dies bestritt, wurden ihm die Protokolle seiner Kommunikation inklusive Nachrichten vorgelegt, die er mit seinem Bruder und seiner Verlobten über sein Gesundheits- und Geschlechtsleben ausgetauscht hatte. In der Folge wurde Herrn Barbulescu gekündigt.

Überwachung ist nicht „unbillig“

Nach dem EGMR hätten die heimischen Gerichte dem Antragsteller die Möglichkeit gegeben, seine Argumente zu einer Verletzung von Art. 8 EMRK vorzubringen. Außerdem hätten diese die Interessen des Beschwerdeführers in einen fairen Ausgleich mit denen des Arbeitgebers gebracht, unter anderem hätten sie in ihren Entscheidungen keine Einzelheiten über die E-Mail-Kommunikation genannt. Es sei vom Arbeitgeber nicht unbillig, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers während der Arbeitszeit überprüfen zu wollen.

(Deutscher Anwaltverein, Europa im Überblick 02/16/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Nadine Rettenmaier


28.11.2025

Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Mit Urteil vom 11.11.2025 (C-19/23) hat der EuGH Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie (MiLoRL) für nichtig erklärt. Es stellt sich nun die Frage, ob und inwieweit das Urteil Auswirkungen auf die in Deutschland jüngst beschlossenen Mindestlohnerhöhungen zum 01.01.2026 (13,90 €) und zum 01.01.2027 (14,60 €) hat.

weiterlesen
Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Meldung

©kebox/fotolia.com


28.11.2025

Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien von Betriebsräten

Wer Hinweise auf rechtswidriges Verhalten ignoriert oder nicht nachhakt, läuft Gefahr, persönlich in die Haftung zu geraten, bestätigt das OLG Frankfurt.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien von Betriebsräten

Meldung

©animaflora/fotolia.com


28.11.2025

Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Der BFH hat eine praxisrelevante Frage zur Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten beim Verkauf von Kapitalgesellschaftsanteilen beantwortet.

weiterlesen
Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank