• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EGMR: Arbeitgeber darf private Arbeitnehmer-E-Mails überwachen

21.01.2016

Arbeitsrecht, Meldung

EGMR: Arbeitgeber darf private Arbeitnehmer-E-Mails überwachen

Beitrag mit Bild

EGMR-Entscheidungen sind für alle Länder bindend, die die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet haben – also auch für Deutschland.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem Urteil vom 12.01.2016 (Barbulescu/Rumänien, Beschwerdenr. 61496/08) entschieden, dass die Überwachung der Internetnutzung eines Arbeitnehmers durch dessen Arbeitgeber keinen Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) darstellt.

Der Beschwerdeführer, Herr Barbulescu, wurde von seinem Arbeitgeber darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein auf Anweisung seines Arbeitgebers eingerichtetes E-Mail-Konto überwacht worden war und die Aufzeichnungen eine private Nutzung auswiesen. Nachdem Herr Barbulescu dies bestritt, wurden ihm die Protokolle seiner Kommunikation inklusive Nachrichten vorgelegt, die er mit seinem Bruder und seiner Verlobten über sein Gesundheits- und Geschlechtsleben ausgetauscht hatte. In der Folge wurde Herrn Barbulescu gekündigt.

Überwachung ist nicht „unbillig“

Nach dem EGMR hätten die heimischen Gerichte dem Antragsteller die Möglichkeit gegeben, seine Argumente zu einer Verletzung von Art. 8 EMRK vorzubringen. Außerdem hätten diese die Interessen des Beschwerdeführers in einen fairen Ausgleich mit denen des Arbeitgebers gebracht, unter anderem hätten sie in ihren Entscheidungen keine Einzelheiten über die E-Mail-Kommunikation genannt. Es sei vom Arbeitgeber nicht unbillig, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers während der Arbeitszeit überprüfen zu wollen.

(Deutscher Anwaltverein, Europa im Überblick 02/16/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©js-photo/fotolia.com


18.03.2026

Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Neue Regeln sollen Spritpreise transparenter machen, Wettbewerb stärken und Verbraucher besser vor Überhöhungen schützen.

weiterlesen
Bundesregierung beschließt Kraftstoffmaßnahmenpaket

Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


18.03.2026

EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung

Die geplante Überarbeitung der EU-Taxonomie zeigt, dass die EU stärker auf praktikable und verständliche Nachhaltigkeitsvorgaben setzt.

weiterlesen
EU-Taxonomie: Konsultation zur Überarbeitung

Meldung

©ChristArt/fotolia.com


17.03.2026

Kündigung wegen Kirchenaustritt

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist.

weiterlesen
Kündigung wegen Kirchenaustritt
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)