• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EFRAG veröffentlicht weitere Erläuterungen zu ESRS

10.12.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

EFRAG veröffentlicht weitere Erläuterungen zu ESRS

Das DRSC informiert darüber, dass EFRAG am 06.12.2024 eine aktualisierte Sammlung von insgesamt 157 Erläuterungen (explanations) zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht hat. Darin enthalten sind 64 neue Erläuterungen sowie die 93 Erläuterungen, die von Februar bis Juli 2024 sukzessiv veröffentlicht wurden.

Beitrag mit Bild

©stockwerkfotodesign/123rf.com

Die neu veröffentlichten Erläuterungen beinhalten auch ID 177 mit einer Überleitung der Nachhaltigkeitsaspekte in ESRS 1.AR16 auf die Berichtsanforderungen der themenbezogenen Standards (mapping of sustainability matter in paragraph AR 16 of ESRS 1 with the Disclosure Requirements in topical standards). Im Anhang III der Kompilation werden zudem 133 Fragen gelistet, die durch veröffentlichte Leitlinien (Implementation Guidance) oder Erläuterungen bereits beantwortet wurden.

Für die nächsten Monate sieht EFRAG eine sog. quiet period vor, d.h., Veröffentlichungen von weiteren Erläuterungen sind erst für die Zeit nach der Berichterstellungssaison geplant. Allerdings werden neue Erläuterungen zwischenzeitlich weiterhin von EFRAG TEG und ERFAG SRB erarbeitet.

Zum Hintergrund

Im Oktober 2023 startete EFRAG die ESRS Q&A-Plattform. Unternehmen und andere Stakeholder können über die ESRS Q&A-Plattform Fragen zu den ESRS als Eingabe an EFRAG übermitteln. Bis zum 03.12.2024 wurden 760 Fragen eingereicht. Das EFRAG-Sekretariat sammelt und kategorisiert die Eingaben und leitet sie an die EFRAG-Fachgremien mit dem Ziel weiter, nicht-rechtsverbindliche Antworten zu erarbeiten. Die Beantwortung dieser Fragen erfolgt entweder – ohne öffentliche Konsultation – als Erläuterungen oder geht in sog. Leitlinien ein, welche zuvor öffentlich konsultiert werden.

Weitergehende Verlautbarungen, die über nicht-rechtsverbindliche Erläuterungen oder Leitlinien hinausgehen (wie rechtsverbindliche Klarstellungen oder mögliche Änderungen an den ESRS oder der CSRD), unterliegen der Verantwortung der Europäischen Kommission. Das DRSC hat im November 2023 seine erste Eingabe zur Anwendung der ESRS über die ESRS Q&A-Plattform eingereicht. Die Fragestellungen und potenziellen Lösungsansätze resultieren aus den bisherigen Diskussionen in den DRSC-Anwenderforen zu den ESRS.


DRSC vom 09.12.2024 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


20.01.2025

FACHFRAGEN: Ist der Aufsichtsrat wirklich überfordert? Ergebnisse der 24. Panel-Befragung

Im Herbst ‘24 wurde das „Aufsichtsrats-Panel“ zum 24. Mal durchgeführt, um ein Meinungsbild zu aktuellen Themen zu erhalten. Im Fokus dieser Befragung stehen die zunehmenden Anforderungen, die an Aufsichtsräte gestellt werden.

weiterlesen
FACHFRAGEN: Ist der Aufsichtsrat wirklich überfordert? Ergebnisse der 24. Panel-Befragung

Meldung

©hakinmhan/123rf.com


20.01.2025

Wer erhielt eine Inflationsausgleichsprämie?

Bei der Inflationsausgleichsprämie handelte es sich um eine steuerfreie Sonderzahlung von bis zu 3.000 Euro, die je nach Tarifvereinbarung an die Beschäftigten ausgezahlt werden konnte.

weiterlesen
Wer erhielt eine Inflationsausgleichsprämie?

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


17.01.2025

Hilfestellung zur branchenbezogenen ESRS-Wesentlichkeitsanalyse

Die Hilfestellung von DRSC und BDI zur branchenbezogenen ESRS-Wesentlichkeitsanalyse soll deutsche Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen.

weiterlesen
Hilfestellung zur branchenbezogenen ESRS-Wesentlichkeitsanalyse

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank