• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EFRAG veröffentlicht weitere Erläuterungen zu ESRS

10.12.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

EFRAG veröffentlicht weitere Erläuterungen zu ESRS

Das DRSC informiert darüber, dass EFRAG am 06.12.2024 eine aktualisierte Sammlung von insgesamt 157 Erläuterungen (explanations) zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht hat. Darin enthalten sind 64 neue Erläuterungen sowie die 93 Erläuterungen, die von Februar bis Juli 2024 sukzessiv veröffentlicht wurden.

Beitrag mit Bild

©stockwerkfotodesign/123rf.com

Die neu veröffentlichten Erläuterungen beinhalten auch ID 177 mit einer Überleitung der Nachhaltigkeitsaspekte in ESRS 1.AR16 auf die Berichtsanforderungen der themenbezogenen Standards (mapping of sustainability matter in paragraph AR 16 of ESRS 1 with the Disclosure Requirements in topical standards). Im Anhang III der Kompilation werden zudem 133 Fragen gelistet, die durch veröffentlichte Leitlinien (Implementation Guidance) oder Erläuterungen bereits beantwortet wurden.

Für die nächsten Monate sieht EFRAG eine sog. quiet period vor, d.h., Veröffentlichungen von weiteren Erläuterungen sind erst für die Zeit nach der Berichterstellungssaison geplant. Allerdings werden neue Erläuterungen zwischenzeitlich weiterhin von EFRAG TEG und ERFAG SRB erarbeitet.

Zum Hintergrund

Im Oktober 2023 startete EFRAG die ESRS Q&A-Plattform. Unternehmen und andere Stakeholder können über die ESRS Q&A-Plattform Fragen zu den ESRS als Eingabe an EFRAG übermitteln. Bis zum 03.12.2024 wurden 760 Fragen eingereicht. Das EFRAG-Sekretariat sammelt und kategorisiert die Eingaben und leitet sie an die EFRAG-Fachgremien mit dem Ziel weiter, nicht-rechtsverbindliche Antworten zu erarbeiten. Die Beantwortung dieser Fragen erfolgt entweder – ohne öffentliche Konsultation – als Erläuterungen oder geht in sog. Leitlinien ein, welche zuvor öffentlich konsultiert werden.

Weitergehende Verlautbarungen, die über nicht-rechtsverbindliche Erläuterungen oder Leitlinien hinausgehen (wie rechtsverbindliche Klarstellungen oder mögliche Änderungen an den ESRS oder der CSRD), unterliegen der Verantwortung der Europäischen Kommission. Das DRSC hat im November 2023 seine erste Eingabe zur Anwendung der ESRS über die ESRS Q&A-Plattform eingereicht. Die Fragestellungen und potenziellen Lösungsansätze resultieren aus den bisherigen Diskussionen in den DRSC-Anwenderforen zu den ESRS.


DRSC vom 09.12.2024 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


09.12.2025

BFH zweifelt an der Europarechtskonformität des § 20 Abs. 2 AStG

Die jüngste Vorlage des BFH zu § 20 Abs. 2 AStG lenkt den Blick erneut auf die Frage, ob der zwingende Methodenwechsel ohne jede Entlastungsmöglichkeit mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist.

weiterlesen
BFH zweifelt an der Europarechtskonformität des § 20 Abs. 2 AStG

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.12.2025

Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Die EU macht ernst mit dem Bürokratieabbau: Parlament und Mitgliedstaaten haben sich auf eine deutliche Verschlankung der Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten geeinigt.

weiterlesen
Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


09.12.2025

Grundsteuer: Ohne Mitwirkung kein Erfolg

Eigentümer müssen bei Einwänden gegen Grundsteuerbescheide aktiv mitwirken. Pauschale Verfassungsbedenken reichen nicht aus.

weiterlesen
Grundsteuer: Ohne Mitwirkung kein Erfolg

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank