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09.02.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

EFRAG veröffentlicht erste ESRS-Erläuterungen

EFRAG veröffentlichte den ersten Satz von zwölf Erläuterungen zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), welche die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung konkretisieren.

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©takasu/fotolia.com

Das DRSC informiert darüber, dass EFRAG am 06.02.2024 die ersten ESRS-Erläuterungen veröffentlicht hat. Im Oktober 2023 startete EFRAG die ESRS Q&A Platform. Unternehmen und andere Stakeholder können über die ESRS Q&A Platform Fragen zu den ESRS als Eingabe an EFRAG übermitteln. Bis zum 31.01.2024 wurden bereits 258 Fragen eingereicht. Das EFRAG-Sekretariat sammelt und kategorisiert die Eingaben und leitet sie an die EFRAG-Fachgremien mit dem Ziel weiter, nicht-rechtsverbindliche Antworten zu veröffentlichen.

Die Antworten können in Form von Erläuterungen (bzw. explanations) gegeben werden, die keiner öffentlichen Konsultation unterzogen werden, oder in Form von Leitlinien (bzw. Implementation Guidance), die vor ihrer Finalisierung einer öffentlichen Konsultation unterzogen werden. Weitergehende Verlautbarungen, die über nicht-rechtsverbindliche Erläuterungen oder Leitlinien hinausgehen (wie rechtsverbindliche Klarstellungen oder mögliche Änderungen an den ESRS oder der CSRD), unterliegen der Verantwortung der Europäischen Kommission.

Austausch zu Anwendungsthemen

Das DRSC hat im November 2023 seine erste Eingabe zur Anwendung der ESRS über die ESRS Q&A Platform eingereicht. Die Fragestellungen und potenziellen Lösungsansätze resultieren aus den bisherigen Diskussionen in den DRSC-Anwenderforen zu den ESRS. Zweck dieser Foren ist der Austausch zu Anwendungsthemen und das Erörtern von Implementierungsfragen. Das siebte DRSC-Anwenderforum zu den ESRS wird am 06.03.2024 stattfinden. Die Anwenderforen stehen exklusiv den DRSC-Mitgliedsunternehmen und -verbänden offen.

 


DRSC vom 06.02.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

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