31.05.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

EFRAG testet Umsetzbarkeit der ESRS

Im Rahmen ihrer laufenden Konsultation der ESRS-Entwürfe hat EFRAG am 25.05.2022 eine Initiative gestartet, mit der die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) einem Anwendungstest durch Ersteller unterzogen werden sollen.

Beitrag mit Bild

©peterschreibermedia/123rf.com

Für ihre Use Test Focus Group sucht EFRAG Teilnehmer aus dem Kreis der Unternehmen, welche die ESRS zukünftig anzuwenden haben. Die Teilnehmer sollen zunächst bis zum 30.06.2022 einen Fragebogen beantworten und werden anschließend zur Teilnahme an einem oder mehreren Workshops eingeladen, die im Juli dieses Jahres stattfinden sollen. Interessierte Unternehmen können sich bis zum 13.06.2022 bei EFRAG als Teilnehmer registrieren. Weitergehende Details hierzu können der EFRAG-Webseite entnommen werden.

EFRAG veröffentlicht Ausschreibung zur Teilnahme an Workshops zur Erarbeitung sektorspezifischer ESRS

EFRAG hat zudem eine Ausschreibung zur Teilnahme an EFRAG-Workshops veröffentlicht, damit EFRAG die Rückmeldungen aus diesen Workshops bei der Entwicklung sektorspezifischer EU-Standardentwürfe zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Exposure Drafts European Sustainability Reporting Standards, ED ESRS) nutzen kann. Zukünftige Workshop-Mitglieder sollen Forschungsergebnisse und Arbeitspapiere durchsehen und so zur Erarbeitung von sektorspezifischen ESRS-Konsultationsentwürfen beitragen.

Stellungnahme des DRSC

Das DRSC hatte bereits im November 2021 seine Ansichten zu kritischen Erfolgsfaktoren der EFRAG-Standardsetzungsaktivitäten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung dargelegt. Danach sollten internationale Entwicklungen wie insb. die globalen Mindeststandards (global baseline) des ISSB berücksichtigt werden. Die ISSB-Konsultationsentwürfe zur Nachhaltigkeitsberichterstattung enthalten eine Vielzahl an sektorspezifischen Angabeerfordernissen, die bei der Erarbeitung von sektorspezifischen ESRS berücksichtigt werden sollten.


DRSC vom 30.05.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Wolfgang Kleinebrink


19.08.2026

„Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ – Wichtige Auswirkungen auf das Kündigungs- und Befristungsrecht

Am 02.07.026 hat der Koalitionsausschuss der Union und der SPD das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgestellt. Dieses Reformpaket umfasst 34 Maßnahmen. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen im Hinblick auf das Kündigungs- und Befristungsrecht dargestellt.

weiterlesen
„Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ – Wichtige Auswirkungen auf das Kündigungs- und Befristungsrecht

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


19.08.2026

Jedes siebte Unternehmen schreibt Arbeitszeugnisse mit KI

KI hält zunehmend Einzug in die Personalabteilungen deutscher Unternehmen – von der Weiterbildung über Arbeitszeugnisse bis zum Onboarding.

weiterlesen
Jedes siebte Unternehmen schreibt Arbeitszeugnisse mit KI

Meldung

©vege/fotolia.com


19.08.2026

Bundesregierung zur Unternehmensstruktur in Deutschland

Kleinstbetriebe prägen Deutschlands Wirtschaft, während immer mehr Unternehmen vor der Herausforderung einer Nachfolge stehen.

weiterlesen
Bundesregierung zur Unternehmensstruktur in Deutschland
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht