31.05.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

EFRAG testet Umsetzbarkeit der ESRS

Im Rahmen ihrer laufenden Konsultation der ESRS-Entwürfe hat EFRAG am 25.05.2022 eine Initiative gestartet, mit der die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) einem Anwendungstest durch Ersteller unterzogen werden sollen.

Beitrag mit Bild

©peterschreibermedia/123rf.com

Für ihre Use Test Focus Group sucht EFRAG Teilnehmer aus dem Kreis der Unternehmen, welche die ESRS zukünftig anzuwenden haben. Die Teilnehmer sollen zunächst bis zum 30.06.2022 einen Fragebogen beantworten und werden anschließend zur Teilnahme an einem oder mehreren Workshops eingeladen, die im Juli dieses Jahres stattfinden sollen. Interessierte Unternehmen können sich bis zum 13.06.2022 bei EFRAG als Teilnehmer registrieren. Weitergehende Details hierzu können der EFRAG-Webseite entnommen werden.

EFRAG veröffentlicht Ausschreibung zur Teilnahme an Workshops zur Erarbeitung sektorspezifischer ESRS

EFRAG hat zudem eine Ausschreibung zur Teilnahme an EFRAG-Workshops veröffentlicht, damit EFRAG die Rückmeldungen aus diesen Workshops bei der Entwicklung sektorspezifischer EU-Standardentwürfe zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Exposure Drafts European Sustainability Reporting Standards, ED ESRS) nutzen kann. Zukünftige Workshop-Mitglieder sollen Forschungsergebnisse und Arbeitspapiere durchsehen und so zur Erarbeitung von sektorspezifischen ESRS-Konsultationsentwürfen beitragen.

Stellungnahme des DRSC

Das DRSC hatte bereits im November 2021 seine Ansichten zu kritischen Erfolgsfaktoren der EFRAG-Standardsetzungsaktivitäten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung dargelegt. Danach sollten internationale Entwicklungen wie insb. die globalen Mindeststandards (global baseline) des ISSB berücksichtigt werden. Die ISSB-Konsultationsentwürfe zur Nachhaltigkeitsberichterstattung enthalten eine Vielzahl an sektorspezifischen Angabeerfordernissen, die bei der Erarbeitung von sektorspezifischen ESRS berücksichtigt werden sollten.


DRSC vom 30.05.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


21.01.2026

20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Ein Ostergeschenk über 20.000 € wurde vom FG Rheinland-Pfalz nicht als übliches Gelegenheitsgeschenk anerkannt und deshalb als schenkungsteuerpflichtig eingestuft.

weiterlesen
20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


21.01.2026

Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Die Gehaltsbudgets deutscher Unternehmen bleiben für das Jahr 2026 weitgehend stabil. Im Durchschnitt planen Arbeitgeber Gehaltssteigerungen von 3,4 bis 3,5%.

weiterlesen
Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


20.01.2026

Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und des grenzüberschreitenden Einsatzes von Mitarbeitenden sollten Unternehmen die Frage nach dem anwendbaren Arbeitsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen und auch bei Änderung des Arbeitsortes erneut evaluieren.

weiterlesen
Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)