• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EFRAG-Struktur zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

10.12.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

EFRAG-Struktur zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

©everythingpossible/123rtf.com

Mit Blick auf die zum 01.04.2022 erwarteten neuen EFRAG-Gremien hat der DRSC-Verwaltungsrat die Beteiligung des DRSC an der um die Nachhaltigkeitsberichterstattung erweiterten EFRAG-Struktur beschlossen.

Im März 2021 hatte der EFRAG Präsident Jean-Paul Gauzès der Europäischen Kommission seinen Bericht für eine Neustrukturierung von EFRAG vorgelegt. In den vergangenen Monaten wurde die Strukturreform im Rahmen der EFRAG General Assembly unter maßgeblicher Beteiligung des DRSC weiter konkretisiert.

Bekenntnis des DRSC zur neuen EFRAG-Struktur

Mit seinem Beschluss reagiert der DRSC-Verwaltungsrat auf die fortgeschrittene Diskussion zur Ausgestaltung der neuen EFRAG-Gremien. Es untermauert damit das Bekenntnis zur neuen EFRAG-Struktur. Dazu gehört auch eine finanzielle Zusage für die EFRAG-Beiträge. Diese sollen in den ersten drei Jahren der neuen Struktur in Form einer Umlage erhoben werden. Voraussichtlich wird das DRSC als großer nationaler Standardsetzer – neben Frankreich, Italien und Spanien – dauerhafte Sitze auch in allen relevanten EFRAG-Gremien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erhalten.

Zur Rolle des DRSC

Zur Verdeutlichung der Rolle des DRSC in der europäischen und internationalen Standardsetzung hat die Geschäftsstelle ein Briefing-Papier veröffentlicht.

Im Zuge des Beschlusses hat der Verwaltungsrat auch einen Katalog von „Critical Success Factors“  für die künftige EFRAG-Standardsetzung im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen. Dazu zählen eine Priorisierung von Berichtsthemen, die Berücksichtigung einer „Global Baseline“ sowie die Proportionalität der Berichtsanforderungen je nach Unternehmensart und -größe. Gegenwärtige Vorarbeiten zu europäischen Berichtsstandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung finden im Rahmen einer beim EFRAG Lab angesiedelten Project Task Force statt.

„Das DRSC wird künftig als nationaler Standardsetzer zusätzlich auch in allen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung relevanten EFRAG-Gremien dauerhaft vertreten sein“, erklärte DRSC-Präsident WP/StB Georg Lanfermann. „Gerade die vom Verwaltungsrat beschlossenen ‚Critical Success Factors‚ bieten eine wichtige Orientierungshilfe für die EFRAG-Arbeit im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung.“


DRSC vom 01.12.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


AGB
©blende11/fotolia.com


07.06.2023

Verwahrentgelte vor dem BGH

Der vzbv ist vor den meisten Landgerichten mit seiner Auffassung durchgedrungen, dass Verwahrentgelte in AGB der Kreditinstitute unzulässig sind.

Verwahrentgelte vor dem BGH
Nico Schley
Nico Schley


06.06.2023

Zur verpflichtenden Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) ab 01.01.2023

Bislang war (und ist) die Rechtsprechung der Finanzgerichte sehr uneinheitlich, ob Schriftsätze von Steuerberatern, die nach dem 01.01.2023 bei den FG schriftlich oder per Fax eingereicht werden, aufgrund der Einführung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) formunwirksam sind. Mit Beschluss vom 28.04.2023 (XI B 101/22) hat der BFH nun erstmals zur Streitfrage Stellung genommen.

Zur verpflichtenden Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) ab 01.01.2023

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App