• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EFRAG-Struktur zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

10.12.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

EFRAG-Struktur zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit Blick auf die zum 01.04.2022 erwarteten neuen EFRAG-Gremien hat der DRSC-Verwaltungsrat die Beteiligung des DRSC an der um die Nachhaltigkeitsberichterstattung erweiterten EFRAG-Struktur beschlossen.

Beitrag mit Bild

©everythingpossible/123rtf.com

Im März 2021 hatte der EFRAG Präsident Jean-Paul Gauzès der Europäischen Kommission seinen Bericht für eine Neustrukturierung von EFRAG vorgelegt. In den vergangenen Monaten wurde die Strukturreform im Rahmen der EFRAG General Assembly unter maßgeblicher Beteiligung des DRSC weiter konkretisiert.

Bekenntnis des DRSC zur neuen EFRAG-Struktur

Mit seinem Beschluss reagiert der DRSC-Verwaltungsrat auf die fortgeschrittene Diskussion zur Ausgestaltung der neuen EFRAG-Gremien. Es untermauert damit das Bekenntnis zur neuen EFRAG-Struktur. Dazu gehört auch eine finanzielle Zusage für die EFRAG-Beiträge. Diese sollen in den ersten drei Jahren der neuen Struktur in Form einer Umlage erhoben werden. Voraussichtlich wird das DRSC als großer nationaler Standardsetzer – neben Frankreich, Italien und Spanien – dauerhafte Sitze auch in allen relevanten EFRAG-Gremien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erhalten.

Zur Rolle des DRSC

Zur Verdeutlichung der Rolle des DRSC in der europäischen und internationalen Standardsetzung hat die Geschäftsstelle ein Briefing-Papier veröffentlicht.

Im Zuge des Beschlusses hat der Verwaltungsrat auch einen Katalog von „Critical Success Factors“  für die künftige EFRAG-Standardsetzung im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen. Dazu zählen eine Priorisierung von Berichtsthemen, die Berücksichtigung einer „Global Baseline“ sowie die Proportionalität der Berichtsanforderungen je nach Unternehmensart und -größe. Gegenwärtige Vorarbeiten zu europäischen Berichtsstandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung finden im Rahmen einer beim EFRAG Lab angesiedelten Project Task Force statt.

„Das DRSC wird künftig als nationaler Standardsetzer zusätzlich auch in allen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung relevanten EFRAG-Gremien dauerhaft vertreten sein“, erklärte DRSC-Präsident WP/StB Georg Lanfermann. „Gerade die vom Verwaltungsrat beschlossenen ‚Critical Success Factors‚ bieten eine wichtige Orientierungshilfe für die EFRAG-Arbeit im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung.“


DRSC vom 01.12.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© Bernd Leitner / fotolia.com


15.06.2026

Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Nicht jede Erbauseinandersetzung führt automatisch zu einer vollständigen Befreiung von der Grunderwerbsteuer, zeigt das Urteil des FG Münster.

weiterlesen
Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Meldung

sdecoret/123rf.com


15.06.2026

AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest

Deutschland bekommt durch den Bundestagsbeschluss den lange erwarteten Rechtsrahmen für die Umsetzung des europäischen AI Act.

weiterlesen
AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


12.06.2026

BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger

Schufa-Kosten vor Klageerhebung sind grundsätzlich kein ersatzfähiger Verzugsschaden des Gläubigers, entschied der BGH.

weiterlesen
BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht