• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EFRAG-Struktur zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

10.12.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

EFRAG-Struktur zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit Blick auf die zum 01.04.2022 erwarteten neuen EFRAG-Gremien hat der DRSC-Verwaltungsrat die Beteiligung des DRSC an der um die Nachhaltigkeitsberichterstattung erweiterten EFRAG-Struktur beschlossen.

Beitrag mit Bild

©everythingpossible/123rtf.com

Im März 2021 hatte der EFRAG Präsident Jean-Paul Gauzès der Europäischen Kommission seinen Bericht für eine Neustrukturierung von EFRAG vorgelegt. In den vergangenen Monaten wurde die Strukturreform im Rahmen der EFRAG General Assembly unter maßgeblicher Beteiligung des DRSC weiter konkretisiert.

Bekenntnis des DRSC zur neuen EFRAG-Struktur

Mit seinem Beschluss reagiert der DRSC-Verwaltungsrat auf die fortgeschrittene Diskussion zur Ausgestaltung der neuen EFRAG-Gremien. Es untermauert damit das Bekenntnis zur neuen EFRAG-Struktur. Dazu gehört auch eine finanzielle Zusage für die EFRAG-Beiträge. Diese sollen in den ersten drei Jahren der neuen Struktur in Form einer Umlage erhoben werden. Voraussichtlich wird das DRSC als großer nationaler Standardsetzer – neben Frankreich, Italien und Spanien – dauerhafte Sitze auch in allen relevanten EFRAG-Gremien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erhalten.

Zur Rolle des DRSC

Zur Verdeutlichung der Rolle des DRSC in der europäischen und internationalen Standardsetzung hat die Geschäftsstelle ein Briefing-Papier veröffentlicht.

Im Zuge des Beschlusses hat der Verwaltungsrat auch einen Katalog von „Critical Success Factors“  für die künftige EFRAG-Standardsetzung im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen. Dazu zählen eine Priorisierung von Berichtsthemen, die Berücksichtigung einer „Global Baseline“ sowie die Proportionalität der Berichtsanforderungen je nach Unternehmensart und -größe. Gegenwärtige Vorarbeiten zu europäischen Berichtsstandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung finden im Rahmen einer beim EFRAG Lab angesiedelten Project Task Force statt.

„Das DRSC wird künftig als nationaler Standardsetzer zusätzlich auch in allen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung relevanten EFRAG-Gremien dauerhaft vertreten sein“, erklärte DRSC-Präsident WP/StB Georg Lanfermann. „Gerade die vom Verwaltungsrat beschlossenen ‚Critical Success Factors‚ bieten eine wichtige Orientierungshilfe für die EFRAG-Arbeit im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung.“


DRSC vom 01.12.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


06.06.2025

BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I

Mit Urteil vom 08.04.2025 (IX R 32/23) hat sich der BFH erstmals zur zentralen Frage geäußert, ob für die Anwendung der sogenannten Umschaltklausel gemäß § 20 Abs. 2 AStG eine gesellschafter- oder gesellschaftsbezogene Betrachtung maßgeblich ist.

weiterlesen
BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I

Rechtsboard

RAin/FAin ArbR Dr. Bettina Scharff


06.06.2025

BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei der Wahl des Betriebsrats in sämtlichen dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Dieser Grundsatz gilt gem. der BAG-Entscheidung vom 22.05.2025 (7 ABR 28/24) auch für Führungskräfte, die keine leitenden Angestellten gem. § 5 Abs. 3 BetrVG sind, in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrixstruktur.

weiterlesen
BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Meldung

©ammentorp/123rf.com


06.06.2025

Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Der BFH hat sich mit der Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit verschiedenen Steuersätzen in der Systemgastronomie befasst.

weiterlesen
Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank