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28.04.2026

Betriebswirtschaft, Meldung

EFRAG legt Arbeitsprogramm 2026 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor

Das Arbeitsprogramm 2026 macht deutlich, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung in eine neue Phase eintritt. Nach der Einführung und Weiterentwicklung der ESRS geht es nun vor allem um Praxistauglichkeit, Verhältnismäßigkeit und digitale Umsetzung.

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tanaratgraphy/123rf.com

EFRAG hat der Europäischen Kommission ihr Arbeitsprogramm für die Nachhaltigkeitsberichterstattung 2026 vorgelegt. Das Dokument beschreibt die strategischen Prioritäten und geplanten Aktivitäten des EFRAG Sustainability Reporting Board. Im Mittelpunkt stehen die Weiterentwicklung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Unterstützung bei der Anwendung der ESRS sowie Maßnahmen zur Vereinfachung, Digitalisierung und internationalen Anschlussfähigkeit.

Neue Standards für Nicht-EU-Konzerne

Ein zentrales Vorhaben ist die Entwicklung der N-ESRS für bestimmte Nicht-EU-Unternehmen im Anwendungsbereich von Art. 40a CSRD. EFRAG plant, im Juli 2026 einen Entwurf für eine 100-tägige öffentliche Konsultation vorzulegen. Die technische Beratung an die Europäische Kommission soll bis Ende Januar 2027 erfolgen. Grundlage sollen die vereinfachten ESRS sein, die als delegierter Rechtsakt der Kommission erwartet werden.

Fokus auf KMU und freiwillige Berichterstattung

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem sogenannten SME-Ecosystem. EFRAG will die 2025 begonnenen Aktivitäten zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen fortführen. Dazu zählen der Austausch im SME-Forum, die Begleitung freiwilliger Berichterstattung, die Kartierung digitaler Plattformen sowie unterstützende Leitfäden zur Anwendung des künftigen Voluntary-Standards. Dieser soll auf dem VSME beruhen und 2026 als delegierter Rechtsakt erlassen werden.

Umsetzungshilfe erst nach Konsultation

Bei der Implementierungsunterstützung setzt EFRAG zunächst auf eine Agenda-Konsultation. Ermittelt werden soll, welche Hilfen Unternehmen und weitere Anwender künftig benötigen – etwa Leitlinien, Q&A-Mechanismen oder anderes Anwendungsmaterial. Konkrete Unterstützungsmaterialien könnten ab der zweiten Jahreshälfte 2026 vorbereitet werden. Ein Thema bleibt dabei auch die Berichterstattung zu erwarteten finanziellen Effekten.

Digitalisierung und internationale Anschlussfähigkeit

EFRAG will zudem die Digitalisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorantreiben. Geplant sind unter anderem eine aktualisierte ESRS-XBRL-Taxonomie, eine XLS-Liste der ESRS-Anforderungen und der Ausbau des ESRS Knowledge Hub. Parallel soll die Interoperabilität mit internationalen Standards wie ISSB, GRI und dem GHG Protocol weiter verbessert werden.

Das Arbeitsprogramm zeigt, dass im Jahr 2026 weniger die Ausweitung neuer Berichtspflichten im Vordergrund steht als deren praktikable, verhältnismäßige und digital anschlussfähige Umsetzung.


EFRAG vom 08.04.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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