29.12.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

EFRAG konsultiert ESRS-Anwendungsleitlinien

Die EFRAG hat drei Anwendungsleitlinien zu den EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) veröffentlicht und diese nun zur Konsultation gestellt.

Beitrag mit Bild

©peterschreibermedia/123rf.com

Am 22.12.2023 hat die EFRAG drei Entwürfe unverbindlicher Implementierungsleitlinien (Implementation Guidance, IG) für das Set 1 der ESRS veröffentlicht und eine öffentliche Konsultation hierzu gestartet. Dies sind im Einzelnen:

  • Draft EFRAG IG 1 Materiality assessment implementation guidance: Erläuterungen zu den Angabepflichten zur Wesentlichkeitseinschätzung durch Unternehmen
  • Draft EFRAG IG 2 Value chain implementation guidance: Erläuterungen zu den Angabepflichten über die Wertschöpfungskette
  • Draft EFRAG IG 3 Detailed ESRS datapoints implementation guidance: Vollständige Liste aller im Set 1 der ESRS geforderten Angaben.

Rückmeldungen sind möglich bis zum 02.02.2024 über webbasierte Fragebögen. Diese und weitere Informationen sind über die EFRAG-Webseite zugänglich.


DRSC vom 27.12.2023 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©jat306/fotolia.com


15.12.2025

Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Über eine neues Portal können bürokratische Hürden beschrieben und konkrete Verbesserungsvorschläge mit nur sieben Klicks eingereicht werden.

weiterlesen
Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


15.12.2025

Arbeitnehmerhaftung bei Millionenrisiko begrenzt

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln unterstreicht die Bedeutung der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung auch bei grob fahrlässigem Verhalten.

weiterlesen
Arbeitnehmerhaftung bei Millionenrisiko begrenzt

Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank