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08.04.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

EFRAG finalisiert Indossierungsempfehlung zu IFRS 17

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© vege/fotolia.com

EFRAG hat die finale Indossierungsempfehlung zu IFRS 17 ‚Versicherungsverträge‘ veröffentlicht. Nach dieser Finalisierung obliegt der nächste Schritt nun der EU-Kommission als Adressat dieser Indossierungsbeurteilung.

Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber der Europäischen Kommission eine positive Übernahmeempfehlung für IFRS 17 ‚Versicherungsverträge‘ mit einer Einschränkung ausgesprochen.

Kritik an Regelung zu Jahreskohorten

Demnach entspricht IFRS 17 mit Ausnahme der Regelung zu Jahreskohorten den fachlichen Indossierungskriterien und der European-Public-Good-Anforderung. Zur Regelung der Jahreskohorten wird mitgeteilt, dass 7 (von 16) EFRAG-Board-Mitglieder auch diesbezüglich alle Indossierungskriterien als erfüllt ansehen, weitere 7 Boardmitglieder hingegen nicht. Die übrigen zwei Mitglieder äußern dazu keine Meinung. EFRAG schreibt:

Indossierungsempfehlung zu IFRS 17

„Der EFRAG-Board ist einvernehmlich zu dem Schluss gekommen, dass – abgesehen von der Vorschrift zur Anwendung jährlicher Kohorten auf intergenerational mutualisierte und Cashflow-angepasste Verträge – alle anderen Vorschriften von IFRS 17 insgesamt (i) die qualitativen Merkmale der Relevanz, Verlässlichkeit, Vergleichbarkeit und Verständlichkeit erfüllen, die für die Unterstützung wirtschaftlicher Entscheidungen und die Beurteilung der Unternehmensführung erforderlich sind, keine Probleme im Hinblick auf eine vorsichtige Bilanzierung aufwerfen und nicht gegen den Grundsatz des „true and fair view“ verstoßen; und (ii) dem europäischen Gemeinwohl dienen. Lediglich in Bezug auf die Anforderung, jährliche Kohorten auf intergenerational-mutualisierte und Cashflow-angepasste Verträge anzuwenden, haben die Mitglieder des EFRAG-Boards keinen Konsens erzielen können.“

(DRSC vom 01.04.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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